Verdacht: Tante ließ Nichte vergewaltigen

Richterin fällte Unzuständigkeitsurteil zu unterlassener Hilfeleistung: Tante könnte Beitrag dazu geleistet haben, dass 16-jährige Nichte von zwei Männern vergewaltigt wurde.
Wegen Unterlassung der Verhinderung einer Straftat hatte sich die Angeklagte am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu verantworten. Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde der unbescholtenen 29-Jährigen zur Last gelegt, sie habe im März 2018 in ihrer damaligen Wohnung im Bezirk Feldkirch nicht verhindert, dass ihre 16-jährige Nichte von zwei Männern vergewaltigt worden sei, und keine Hilfe geholt.
Unterlassene Hilfeleistung
Richterin Lisa Pfeifer verkündete dazu ein Unzuständigkeitsurteil. Denn die Strafrichterin hegt nach dem Beweisverfahren den Verdacht, dass die Angeklagte sogar einen Beitrag zu den Vergewaltigungen geleistet haben könnte. Demnach wäre sie als Beitragstäterin zu mehrfacher Vergewaltigung anzuklagen, mit einem Strafrahmen für den Fall eines Schuldspruchs von zwei bis zehn Jahren Gefängnis. Dafür wäre ein Schöffensenat und keine Einzelrichterin zuständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Staatsanwältin Melanie Wörle sagte zu Beginn der Verhandlung, die Angeklagte habe über eine Internetplattform einen ihr unbekannten Schweizer in ihre Wohnung eingeladen. Der Schweizer habe einen Schweizer Kollegen mitgebracht. Der Schweizer, mit dem sie im Internet gechattet habe, habe einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der Angeklagten gehabt. Währenddessen habe der andere Schweizer die 16-Jährige vergewaltigt. Danach sei ein Partnertausch erfolgt. Dabei habe der erste Intimpartner der Angeklagten die Jugendliche vergewaltigt.
Mutmaßliche Vergewaltiger noch nicht gefasst
Die mutmaßlichen Vergewaltiger konnten von der Polizei bislang nicht ausgeforscht werden. Angeblich auch deshalb, weil einer von ihnen im Internet die Identität eines anderen gestohlen haben soll. Zur Polizei ging zuerst die Angeklagte, aber erst im Jänner 2022. Die von Karl Rümmele verteidigte 29-Jährige sagte auch am Freitag vor Gericht, es habe keine Vergewaltigung gegeben, sondern lediglich einvernehmlichen Gruppensex.
Während der gerichtlichen Befragung des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers war die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Die Mutter der jungen Frau sagte vor Gericht als Zeugin, ihre Tochter habe ihr damals gleich von den Vergewaltigungen erzählt, sie aber aus Angst gebeten, keine Anzeige zu erstatten. Ihre Tochter habe seit den Vorfällen Angst- und Essstörungen gehabt. Opferanwältin Eva Müller fordert von der Angeklagten als Teilschmerzensgeld 5000 Euro.