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Nachtfahrverbot soll Entlastung bringen

23.08.2023 • 19:36 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
An der Grenze in Feldkirch-Tisis stauen sich morgens regelmäßig die Lkw. <span class="copyright">Steurer</span>
An der Grenze in Feldkirch-Tisis stauen sich morgens regelmäßig die Lkw. Steurer

Pilotversuch bei der Anfahrt zum Zollamt in Feldkirch-Tisis soll der verkehrsgeplagten Bevölkerung zugute kommen.

Ein Pilotversuch startet am 1. September in Feldkirch. Für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen gilt auf der Liechtensteiner Straße (L 191a) zwischen der Bärenkreuzung und dem Grenzübergang Tisis ein erweitertes Nachtfahrverbot. Zwischen 21 und 8 Uhr dürfen dann – bis auf einige Ausnahmen wie etwa Leerfahrten oder Ziel- und Quellverkehr – keine Schwerfahrzeuge auf der Strecke unterwegs sein. Dadurch sollen die Anrainer in Tisis entlastet werden, die regelmäßig unter dem Stau aufgrund des Grenzverkehrs leiden. Ebenso soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Die Auflösung des Lkw-Staus in Tisis sei auch eine im UVP-Bescheid für den Feldkircher Stadttunnel vorgeschriebene Vorraussetzung für dessen Inbetriebnahme, sagt Projektleiter Bernhard Braza.

Sonderregelung in Schaanwald

Schon seit einigen Jahren habe man in Tisis mit morgendlichen Staus zu kämpfen, berichtet der in Feldkirch unter anderem für Verkehrsplanung zuständige FPÖ-Stadtrat Thomas Spalt. Ein Grund dafür ist das Nachtfahrverbot für Lkw im Fürstentum Liechtenstein. Dieses gilt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen – mit einigen Ausnahmen – zwischen 22 und 5 Uhr. Allerdings kommt in Schaanwald eine Sonderregelung zum Einsatz. Dort müssen Lkw schon von 18 Uhr an stillstehen. Zudem dürfen sie erst ab 7.30 Uhr wieder fahren.

Stadtrat Thomas Spalt ist in Feldkirch unter anderem für den Bereich Verkehrsplanung zuständig. <span class="copyright">Hartinger</span>
Stadtrat Thomas Spalt ist in Feldkirch unter anderem für den Bereich Verkehrsplanung zuständig. Hartinger

Aus diesem Grund beginnt die Zoll-Abfertigung am Grenzübergang auch erst um 7.30 Uhr. Viele Lkw machen sich jedoch bereits nach Ende des Nachtfahrverbots in Österreich – also um 5 Uhr – auf den Weg zur Grenze und müssen dann dort auf das Ende des Fahrverbots in Schaanwald warten. Ist der Parkplatz beim Zollamt gefüllt, hat dies dann einen Rückstau auf der L 191a zur Folge. Mit dem Pilotversuch und der Verlängerung des Nachtfahrverbots zwischen Bärenkreuzung und Grenze, soll dies künftig verhindert werden.

Mehr Verkehrssicherheit

Man erwarte sich, dass der volle Parkplatz beim Zollamt sich mit Beginn der Zoll-Abfertigung um 7.30 Uhr zu leeren beginne, erläutert Herbert Vith von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch. Idealerweise werde es dann ab 8 Uhr keine wartenden Lkw mehr auf der L 191a, obwohl zwar weiterhin Schwerfahrzeuge zur Grenze fahren würden, aber die Abfertigung bereits laufe. „Mit den ausgedehnten Fahrverbotszeiten holen wir die Lkw aus dem Frühverkehr – und machen den Schul- und Arbeitsweg sicherer“, meint Vith.

Stadt war gut eingebunden

Die Ausweitung des Nachtfahrverbots wurde vom Land gemeinsam mit einem Verkehrsplanungsbüro sowie der Wirtschaftskammer (WKV) seit drei Jahren untersucht, heißt es in einer Aussendung der Landespressestelle. Die Stadt sei gut in den Prozess eingebunden gewesen, berichtet Spalt. So habe es einen regelmäßigen Austausch mit dem Land beziehungsweise der zuständigen Bezirkshauptmannschaft aber auch mit den Nachbargemeinden gegeben.

Herbert Vith von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hält das Projekt für gut vorbereitet. <span class="copyright">Handout</span>
Herbert Vith von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hält das Projekt für gut vorbereitet. Handout

Die Ausweitung des Fahrverbots sei gut vorbereitet, betont Vith. Über die WKV sowie die Stadt seien die heimischen Unternehmen rechtzeitig über die neue Regelung informiert worden. Auf den Landesstraßen sowie der Autobahn werde es entsprechende Hinweisschilder geben. Die Kammer hat zudem ein mehrsprachiges Informationsblatt erstellt, um auch ausländische Fahrer und Unternehmen über die Änderung zu informieren.

Wöchentliche Treffen

Der Pilotversuch wird von einem Begleitgremium mit Vertretern von WKV, Gemeinden und Verkehrsplanung überwacht. Die Verantwortlichen treffen sich wöchentlich, um mögliche Nachbesserungen vorzunehmen. Die Polizei wird die Einhaltung des Fahrverbots kontrollieren.