Verurteilt: Männer prügelten sich um Sitzplatz in Bus

Vorbestrafte kamen nach wechselseitigen Verletzungen ohne zu verbüßende Haftstrafen davon.
Im Streit um einen Sitzplatz kam es in Dornbirn in einem Linienbus zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Fahrgästen, die von der Überwachungskamera aufgezeichnet wurde. Die mit je drei einschlägigen Vorstrafen belasteten Männer im Alter von 32 und 46 Jahren verletzten einander dabei nach den gerichtlichen Feststellungen wechselseitig leicht.
Urteil
Wegen Körperverletzung wurden die beiden Angeklagten in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch jeweils zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 880 Euro (220 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Zudem wurden die Unterländer dazu verpflichtet, als Bewährungsauflage an einem Antiaggressionstraining teilzunehmen. Das Urteil gegen den 32-jährigen Erstangeklagten ist rechtskräftig, jenes gegen den 46-jährigen Zweitangeklagten nicht, weil er keinen Verteidiger hat. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet sechs Monaten Haft.
“Glück gehabt”
Richter Theo Rümmele sagte in seiner Urteilsbegründung, zu verbüßende Haftstrafen seien den Angeklagten knapp erspart geblieben. Sie hätten Glück gehabt, dass er als Richter zuständig sei. Der Strafrichter sah davon ab, den 46-jährigen Zweitangeklagten fünf Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe absitzen zu lassen.
Fehlverhalten
Beinahe hätte er den von Astrid Nagel verteidigten Erstangeklagten wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen, teilte Richter Rümmele mit. Der Ringfingerbruch beim Zweitangeklagten sei nach Ansicht des medizinischen Gutachters an sich nur eine leichte Verletzung, habe sich letztlich aber zu einer schweren Körperverletzung entwickelt. Verantwortlich dafür sei Fehlverhalten des 46-jährigen Patienten und von medizinischem Personal in einem Krankenhaus.