Bestätigt: 3,5 Haftjahre für Vergewaltigungen

Berufungsgericht gab Strafberufung des 45-Jährigen keine Folge: Unbescholtener vergewaltigte Gattin zwei Mal, nötigte sie sexuell und bedrohte sie nach der Scheidung.
Wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, Nötigung und versuchter Nötigung wurde der unbescholtene 45-Jährige aus dem Unterland im Mai in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat er seiner Ex-Frau 4000 Euro zu bezahlen.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nun rechtskräftig. Denn in der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht wurde am Dienstag der Strafberufung des Angeklagten und dessen Beschwerde gegen die Schadenersatzansprüche keine Folge gegeben. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch verzichtete auf Rechtsmittel. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien wurde mit dem Strafverfahren nicht befasst. Denn der Angeklagte hat seine ursprünglich angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde nach dem Vorliegen des schriftlichen Feldkircher Urteils zurückgezogen.
Der Angeklagte hat nach Überzeugung der Richter seine Gattin im Schlafzimmer zwei Mal vergewaltigt, zuerst im Dezember 2018 und dann im April 2019. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat er sie ab Jänner 2019 zwei Mal mit der Drohung, sie wieder zu vergewaltigen, dazu genötigt, ihn sexuell zu befriedigen.
Drohte auch dem neuen Freund
Nach der im Juli 2019 erfolgten Scheidung wollte der Türke laut Urteil im September 2019 mit Drohungen erreichen, dass seine Ex-Frau den Kontakt zu ihrem neuen Freund abbricht und ihn nicht heiratet. So soll er angekündigt haben, sonst sie und ihn umzubringen, ihre Wohnung und ihr Auto anzuzünden.
Der Schöffensenat hielt die belastenden Angaben der Ex-Gattin des Angeklagten für glaubwürdig. Dass die Mutter von zwei Kindern aus Rücksicht auf das Familienwohl die angeklagten Vergewaltigungen nicht gleich angezeigt habe, sei verständlich, sagte der vorsitzende Richter Mitteregger.
Der Angeklagte beantragte einen Freispruch: Der Geschlechtsverkehr mit seiner Frau sei stets einvernehmlich gewesen. Selbst nach der Scheidung hätten sie einmal miteinander geschlafen. Wegen seiner schweren Armverletzung wäre er zu einer Vergewaltigung körperlich gar nicht in der Lage gewesen.
Der Strafrahmen für Vergewaltigung beträgt seit 1. Jänner 2020 zwei bis zehn Jahre Gefängnis. Zur Anwendung gelangte aber die frühere Strafdrohung von ein bis zehn Jahren Haft, weil sich die vom Gericht angenommenen Vergewaltigungen vor der Anhebung der Mindeststrafe ereigneten.