Anwalt klagt Anwalt wegen Rufschädigung

Rechtsanwalt fordert Schadenersatz für Umsatzrückgang: Gegnerischer Anwalt habe ihm öffentlich wahrheitswidrig eine 15-fach überhöhte Honorarforderung unterstellt.
Der klagende Rechtsanwalt fordert für rufschädigende und geschäftsschädigende öffentliche Äußerungen von einem anderen Anwalt, einem Medienunternehmen und einer ehemaligen Mandantin vorerst 20.000 Euro Schadenersatz und die Haftung für allfälligen künftigen Verdienstengang. Der Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch begann am Mittwoch mit der vorbereitenden Tagsatzung und wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
Der beklagte Rechtsanwalt habe, so die Klage, in einem Interview tatsachenwidrig behauptet, der Kläger habe laut einem Urteil des Landesgerichts in einem Zivilprozess von 18 ehemaligen Mandanten aus einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein um das 15-Fache überhöhtes Honorar gefordert. Und das Medienunternehmen habe unrichtig berichtet, die Klage des namentlich genannten Klägers sei wegen der 15-fach überhöhten Honorarforderung in erster Instanz abgewiesen worden. Der 2016 gestartete Zivilprozess um seine Honorarforderung sei nach aufgehobenen Urteilen weiterhin anhängig.
Zudem wird in der Klage moniert, dass die beklagte Ex-Mandantin in einem Interview behauptet habe, der Kläger habe sie nicht gut beraten und sogar über den Tisch gezogen.
Habe Mandantenschwund erlitten
Wegen der falschen und rufschädigenden öffentlichen Äußerungen habe er einen Mandantenschwund und damit einen Umsatzrückgang erlitten, sagt der klagende Anwalt. Vorerst macht er dazu eine Schadenersatzforderung von 20.000 Euro für zwei abgesprungene Mandanten geltend.
Die beklagten Parteien beantragen die Abweisung der Klage. Der Anwalt des Medienunternehmens argumentierte, es gehöre zu den journalistischen Pflichten, Konsumenten über strittige Honorarforderungen von Anwälten zu informieren. Der beklagte Anwalt sagte vor Gericht, den schlechten Ruf habe sich der Kläger selbst eingehandelt. Weil er Mandanten systematisch mündlich anders als schriftlich über seine Honorare aufkläre. Rechtlich überforderte Mandanten seien ihm daher ausgeliefert. Der klagende Rechtsanwalt merkte dazu an, ihm sei höchstens vorzuwerfen, dass er Mandanten zu viel über seine Kosten aufkläre.
Entschuldigung für Klage
Die Zivilrichterin regte eine gütliche Einigung an, wegen der schlechten PR durch die Gerichtsberichterstattung. Vergleichsgespräche blieben aber ohne Erfolg. Der beklagte Anwalt sagte, man könne den Rechtsstreit sofort ohne Urteil beenden, wenn sich der Kläger für die Klage entschuldige.