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Polizisten gefährdet: Trotzdem Diversion

19.09.2023 • 19:34 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Bei einer Verkehrskontrolle auf dem Parkplatz des Dornbirner Messeparks fuhr ein 18-Jähriger auf zwei Polizisten zu. <span class="copyright">Shutterstock</span>
Bei einer Verkehrskontrolle auf dem Parkplatz des Dornbirner Messeparks fuhr ein 18-Jähriger auf zwei Polizisten zu. Shutterstock

200 Arbeitsstunden für Autolenker: 18-Jähriger fuhr auf zwei Polizisten zu, die zur Seite springen mussten.

Mit seinem Tesla-Elektroauto fuhr der 18-Jährige im Mai auf dem Parkplatz des Dornbirner Messeparks bei einer Verkehrskontrolle auf zwei Polizisten zu. Die Beamten mussten zur Seite springen, um nicht angefahren zu werden. Dabei verletzte sich einer von ihnen am Sprunggelenk. Danach wurde der Autofahrer vorläufig festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte den Pkw-Lenker wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung eines Beamten und versuchter schwerer Körperverletzung eines Beamten an. Dafür beträgt die Strafdrohung bis zu drei Jahre Gefängnis. Vor dem Strafprozess entschuldigte sich der Angeklagte beim verletzten Polizisten und bezahlte ihm das verlangte Schmerzengeld von 400 Euro.

Richter Dietmar Nußbaumer gewährte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch dem letztlich doch Verantwortung für sein Fehlverhalten übernehmenden Angeklagten eine Diversion. Wenn der unbescholtene Lehrling innerhalb von sechs Monaten insgesamt 200 gemeinnützige, unbezahlte Arbeitsstunden leistet, soll das Strafverfahren eingestellt werden. Damit würde dem von Alexander Fetz verteidigten 18-Jährigen, der die vorgeschriebenen 100 Euro an Verfahrenskosten bereits bezahlt hat, eine drohende Vorstrafe erspart bleiben.

Beschwerde

Aber Staatsanwältin Karin Dragosits war mit einer diversionellen Erledigung nicht einverstanden. Weil, so die öffentliche Anklägerin, dem Angeklagten eine schwere Schuld anzulasten sei. Deshalb wird die Staatsanwaltschaft nach den abgeleisteten Sozialstunden die Diversion mit einer Beschwerde beim Oberlandesgericht Innsbruck bekämpfen.

Der Angeklagte sagte, er habe beim Austesten des Autos im Schock versehentlich aufs Gas statt auf die Bremse gedrückt, als er die Polizisten gesehen habe. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft habe ihm den Führerschein für zwölf Monate entzogen.