Acht Monate Haft nach 24 Vorstrafen

Körperverletzung, Sachbeschädigung, Betrug, Drogenverkauf: Landesgericht bestätigte Gefängnisstrafe.
Acht Monate Haft für Taten mit einer Strafdrohung von bloß bis zu einem Jahr Haft, das möge auf den ersten Blick nach einer strengen Strafe aussehen, sagte der Leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch. Aber der Angeklagte habe bereits 24 Vorstrafen.
Zudem würden die strafverschärfenden Rückfallvoraussetzungen vorliegen, berichtete Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte in ihrer Urteilsbegründung. Demnach erhöht sich die mögliche Höchststrafe um die Hälfte, im vorliegenden Fall auf bis zu eineinhalb Jahre Gefängnis, weil in der Vergangenheit bereits zumindest zwei einschlägige Haftstrafen verbüßt worden sind.
Urteil rechtskräftig
Der Berufungssenat am Landesgericht Feldkirch bestätigte die achtmonatige Freiheitsstrafe, die in erster Instanz das Bezirksgericht Feldkirch verhängt hatte. Der vollen Berufung des zur Berufungsverhandlung unentschuldigt nicht erschienenen Angeklagten, in dessen Abwesenheit verhandelt wurde, wurde keine Folge gegeben. Der Schuldspruch erfolgte wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Betrugs und unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Drogen und Schläge
Nach Ansicht der Richter hat der Angeklagte einer Frau eine unbestimmte Menge Kokain verkauft. Bei einem anderen Vorfall hat er der Frau laut Urteil das bezahlte halbe Gramm Kokain doch nicht übergeben und sie so um 50 Euro betrogen. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der teilweise geständige Angeklagte einen Mann mit Faustschlägen und Tritten leicht verletzt. Demnach hat er dessen Handy gegen eine Hauswand geschlagen und das beschädigte Mobiltelefon in einen Mülleimer geworfen.
Dem Geschädigten hat der Angeklagte als Schadenersatz 160 Euro zu bezahlen. Die Schadenersatzansprüche des geschädigten Mannes machte in der Berufungsverhandlung dessen Schwester geltend. Sie sagte, ihr Bruder befinde sich im Gefängnis.