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Entlassen: Tätlichkeiten zwischen zwei Busfahrern

22.09.2023 • 15:28 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Arbeitsprozess des 38-jährigen Klägers endete am Landesgericht Feldkirch mit einem Vergleich. <span class="copyright">Hartinger</span>
Der Arbeitsprozess des 38-jährigen Klägers endete am Landesgericht Feldkirch mit einem Vergleich. Hartinger

Ein Arbeitsprozess endete mit gütlicher Einigung, im Verfahren des anderen entlassenen Busfahrer wurde Klage gegen Ex-Arbeitgeber auch in zweiter Instanz abgewiesen.

Die tätliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Busfahrern ereignete sich in einem Oberländer Linienbus. Der 53-jährige Busfahrer lenkte den Bus, sein 38-jähriger Arbeitskollege war der einzige Fahrgast und unterwegs zur Arbeit. Den Buslenker erzürnte nach den gerichtlichen Feststellungen, dass sein Kollege ihn beim Einsteigen nicht grüßte. Deshalb öffnete er die hintere Bustür nicht, als sein Arbeitskollege aussteigen wollte.

„Du Trottel musst guten Morgen sagen“, sagte der Busfahrer nach Ansicht der Arbeitsrichter zu seinem Arbeitskollegen. Danach kam es zu einem physischen Schlagabtausch zwischen den beiden Busfahrern. Deshalb seien beide Busfahrer sofort entlassen worden, so der Arbeitgeber. Es sei nicht tragbar, dass Arbeitskollegen sich schlagen. Die beiden Busfahrer seien wegen ihrer Konflikte früher schon mehrmals verwarnt worden. Eine Weiterbeschäftigung sei unzumutbar.

Vergleich

Die beiden Busfahrer haben ihre Entlassung bekämpft und ihren Ex-Arbeitgeber am Arbeitsgericht geklagt. Der Arbeitsprozess des 38-jährigen Klägers endete am Landesgericht Feldkirch mit einem Vergleich: Die Entlassung wurde nachträglich in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses umgewandelt.

Im anderen Arbeitsprozess wies das Landesgericht die Klage des 53-Jährigen ab. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hob aber das Urteil auf, wegen fehlender gerichtlicher Feststellungen zur subjektiven Tatseite. Das Berufungsgericht ordnete eine ergänzende Verhandlung an. Danach gab das Landesgericht der Klage auch im zweiten Rechtsgang keine Folge. Der Kläger meldete wieder Berufung an, der aber am Oberlandesgericht keine Folge gegeben wurde. Die zweite OLG-Entscheidung kann noch mit einer außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien bekämpft werden.

Weiteres Verfahren eingestellt

Der Kläger sagte, sein Kollege habe ihn gewürgt und ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Daraufhin habe er ihn in Notwehr gegen eine Fensterscheibe gedrückt. Vielleicht habe sich der 38-Jährige dabei die Lippe verletzt. Seine Lippe sei aufgeplatzt, weil ihm der 53-Jährige einen Faustschlag versetzt habe, erwiderte der 38-Jährige. Danach habe er zurückgeschlagen.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellte die jeweils wegen des Verdachts der Körperverletzung geführten Strafverfahren gegen die beschuldigten Ex-Busfahrer ein.