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Neuer Gutachter in strittiger Denkmalschutz-Causa

22.09.2023 • 19:34 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Das Café Feurstein heute. <span class="copyright">Hartinger</span>
Das Café Feurstein heute. Hartinger

Bundesverwaltungsgericht zieht im Fall „Café Feurstein“ neuen Amtssachverständigen hinzu. Künstlerische, kulturelle und historische Bedeutung des Mobiliars soll nun noch einmal untersucht werden.

Einen weiteren Etappenerfolg kann die Stadt Feldkirch im Denkmalschutzstreit um das Inventar des Café Feurstein verbuchen. Wie die NEUE in Erfahrung brachte, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) über Antrag der Stadt einen neuen Amtssachverständigen bestellt. Für Finanzstadtrat Benedikt König (ÖVP) belegt die Entscheidung, „dass die Stadt mit ihren Bedenken gegen die bisher überaus einseitige Art der Begutachtung offenbar richtig liegt“. Man warte nun die weiteren Ergebnisse ab, so der Stadtpolitiker. Anstatt der Mitarbeiterin vom Landeskonservatorat Vorarlberg wird nun ein Sachverständiger aus Graz hinzugezogen

Finanzstadtrat Benedikt König (ÖVP). <span class="copyright">Hartinger</span>
Finanzstadtrat Benedikt König (ÖVP). Hartinger

Seit Anfang 2020

Der Rechtsstreit zwischen der Stadt und dem Bundesdenkmal (BDA) läuft nun schon seit Anfang 2020. Die Stadt als Eigentümerin der Liegenschaft stemmt sich gegen die Unterschutzstellung des – in Privatbesitz befindlichen – Kaffeehausmobiliars. Stadtpolitiker aus den Reihen der ÖVP sprechen von einer „kalten Enteignung“ und befürchten eine Nutzungseinschränkung der Liegenschaft.

Noch im April dieses Jahres schien die dauerhafte Unterschutzstellung des 1949 eröffneten Kaffeehauses so gut wie fix zu sein. Doch dann tauche plötzlich eine alte Ansichtskarte auf. Auf der Postkarte mit Stempel aus dem Jahr 1953 ist das Feurstein-Mobiliar ohne die prägnanten roten Kunstlederbezüge zu sehen (siehe Foto unten). Die Amtssachverständige hatte in ihrem Gutachten noch festgestellt, dass die Bezüge für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg charakteris­tisch seien und es sich beim Café Feurstein um das einzige authentisch erhaltene Kaffeehaus aus dieser Zeit in Vorarlberg handle.

Das Café Feurstein in den 1950er-Jahren. <span class="copyright">privat</span>
Das Café Feurstein in den 1950er-Jahren. privat

Weil die Postkarte Zweifel an der Schlüssigkeit des BDA-Gutachtens aufkommen ließ, beantragte die Stadt erfolgreich eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Es sei nicht gänzlich auszuschließen, dass aufgrund des neuen Beweismittels die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht doch für die Antragstellerin ausgegangen wäre, hieß es in der Entscheidung.

Die Gutachterin vom Landeskonservatorat sah in einer Stellungnahme zum neuen Sachverhalt die geschichtliche, kulturelle und künstlerische Bedeutung des Traditionskaffeehauses nach wie vor als gegeben an. Ihre früheren Angaben zum Mobiliar relativierte sie nur insofern, indem sie darlegte, dass die Ausstattung sich „im Wesentlichen nicht verändert“ habe, sondern „wertschätzend dem Geschmack der Zeit angepasst“ wurde. Die Stellungnahme sorgte im Rathaus für reichlich Kritik. So warf Finanzstadtrat König der Gutachterin vor, den Boden der Objektivität und der geforderten Sachlichkeit verlassen zu haben.

Keine Konsequenzen hat der Rechtsstreit freilich auf den Kaffeehausbetrieb. Seit der Wiedereröffnung im Juni 2022 erfreut sich das Lokal großer Beliebtheit. Einzig der Umstand, dass das Kaffeehaus des Öfteren mehrere Tage am Stück geschlossen hat, sorgt bei manchem Stammgast für Unmut.