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Versuchter Mord: Fünf Jahre für 15-Jährigen

25.09.2023 • 20:46 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Beim Bahnhof Dornbirn gingen die drei angeklagten 15-Jährigen auf den 32-Jährigen los. <span class="copyright">Hartinger</span>
Beim Bahnhof Dornbirn gingen die drei angeklagten 15-Jährigen auf den 32-Jährigen los. Hartinger

Vorbestrafter Tschetschene verletzte im April bei Dornbirner Bahnhof 32-Jährigen mit fünf Messerstichen schwer

Wegen einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem 32-jährigen Kurden am 2. April beim Dornbirner Bahnhof wurden am Montag bei einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch drei angeklagte 15-Jährige zu Haftstrafen verurteilt.

Wegen versuchten Mordes wurde über einen einschlägig vorbestraften Tschetschenen eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der von Clemens Achammer verteidigte Untersuchungshäftling und Staatsanwalt Philipp Höfle nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen für den Jugendlichen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Als Teilschmerzengeld hat der Arbeitslose dem Geschädigten 5000 Euro zu bezahlen.

Tod in Kauf genommen

Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Zurechungsunfähigkeit des an Drogen gewöhnten 15-Jährigen, der vor der Tat Marihuana konsumiert haben will, sagte der vorsitzende Richter Dietmar Nußbaumer. Der in Vorarlberg geborene Tschetschene verletzte nach den gerichtlichen Feststellungen den 32-Jährigen mit fünf Klappmesserstichen in den Rücken schwer. Drei weitere Messerstiche trafen den Kurden nicht. Der 15-Jährige nahm nach Ansicht der Richter den möglichen Tod des Opfers in Kauf.
Der Anlass für die Auseinandersetzung war offenbar ein geringer: Der Tschetschene soll zu dem ihm nur vom Sehen bekannten Kurden gesagt haben, er solle weggehen.

Aus Gefängnis entlassen

15 Monate Gefängnis, davon fünf Monate unbedingt, so lautete die rechtskräftige Strafe für einen einschlägig vorbestraften Syrer wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Der Zweitangeklagte versetzte dem Gegner fünf Faustschläge und zwei Fußtritte, davon einen Tritt gegen den Kopf. Der von Matthias Kucera verteidigte Arbeitslose sitzt seit 2. April in Untersuchungshaft und wurde am Montag nach der Gerichtsverhandlung aus dem Gefängnis in die Freiheit entlassen.
Der rumänische Drittangeklagte wurde, nicht rechtskräftig, wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu zwölf Monaten Haft verurteilt, davon ein Monat unbedingt. Den unbedingten Haftmonat hat der einschlägig vorbestrafte Arbeitslose schon in der U-Haft vom 2. April bis 5. Mai verbüßt. Der von Stefan Huchler verteidigte 15-Jährige traf laut Urteil den 32-Jährigen mit vier Faustschlägen im Gesicht.

“Habe auf meinen Tod gewartet”

Der 32-jährige Zeuge und Angegriffene sagte vor Gericht, er habe während der Attacke „auf meinen Tod gewartet“. Er habe wegen der Messerstiche noch immer Schmerzen.