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Anklage: Wehrlose Frau missbraucht

29.09.2023 • 09:30 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte beuerte vor Gericht seine Unschuld. <span class="copyright">Symbolbild Hartinger</span>
Der Angeklagte beuerte vor Gericht seine Unschuld. Symbolbild Hartinger

Vorbestrafter Obdachloser soll auch durch K.o.-Tropfen beeinträchtigte 25-Jährige missbraucht haben.

Wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person wurde der mehrfach vorbestrafte 36-Jährige angeklagt. Für den Fall eines Schuldspruchs sieht das Strafgesetzbuch dafür ein bis zehn Jahre Gefängnis vor.

Im Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer erging am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch noch kein Urteil. Denn die Verhandlung wurde zur Einholung eines gerichtsmedizinischen Gutachtens vertagt. Dabei soll auf Antrag der Verteidigung die Frage beantwortet werden, ob das mutmaßliche Opfer durch die nachgewiesenen Substanzen tatsächlich derart ­beeinträchtigt war, dass es wehrlos war. Bei der 25-jährigen Frau wurden bei der Untersuchung im Spital K.o.-Tropfen, Marihuana und Alkohol festgestellt. Wer ihr die K.o.-Tropfen in Form von Liquid Ecstasy verabreicht hat, ist unklar.

Im Zimmer im Obdachlosenheim

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am 26. Jänner in seinem Zimmer in einem Unterländer Obdachlosenheim die wegen der konsumierten Substanzen wehrlose Mitbewohnerin sexuell missbraucht. Die 25-jährige Frau soll unmittelbar davor zu ihm gesagt haben, sie wolle keinen Geschlechtsverkehr mit ihm haben. Wegen ihrer Beeinträchtigung durch die Substanzen soll sie aber nicht mehr in der Lage gewesen sein, sich zu wehren.

Habe ihre Übelkeit ausgenutzt

Staatsanwältin Julia Berchtold schilderte den aus ihrer Sicht vorliegenden Sachverhalt so: Gemeinsam mit anderen hätten der 36-Jährige und die 25-Jährige in der Teeküche des Obdachlosenheims Alkohol und Marihuana konsumiert. Danach habe sie bei ihm telefonisch angefragt, ob sie noch gemeinsam etwas rauchen könnten. Dann sei sie in sein Zimmer gegangen. Dort sei ihr übel geworden. Das habe der Angeklagte ausgenützt. Nach dem Missbrauch habe sie sich übergeben müssen und sei in sein Badezimmer gegangen.
Verteidiger Hanno Lecher beantragte einen Freispruch, weil die Frau nicht wehrlos gewesen sei und dem Geschlechtsverkehr zugestimmt habe. Sein Mandant sagte, er sei nicht schuldig. Der Angeklagte gab zu Protokoll, es sei nur beinahe zum einvernehmlichen Sex mit der Mitbewohnerin gekommen. Vor der Polizei hatte er noch von vollzogenem einvernehmlichem Sex gesprochen.

Aus der Haft vorgeführt

Der 36-jährige Türke wurde aus der Strafhaft zur Verhandlung vorgeführt. Denn der Vorbestrafte wurde im November 2022 am Landesgericht rechtskräftig wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.