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Mann wollte Rentnerin vergewaltigen

03.10.2023 • 14:12 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Mann wurde am Landesgericht in einem Schöffenprozess verurteilt. <span class="copyright"> Hartinger</span>
Der Mann wurde am Landesgericht in einem Schöffenprozess verurteilt. Hartinger

Dreieinhalb Jahre Gefängnis für einschlägig Vorbestraften. 41-Jähriger umklammerte nach Ansicht der Richter 70-Jährige und wollte Sex erzwingen.

Wegen versuchter Vergewaltigung wurde der mit sechs Vorstrafen in Österreich und Deutschland belastete Angeklagte am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem wurde der 41-Jährige zur Zahlung von 500 Euro als Entschädigung an das mutmaßliche Opfer verpflichtet.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der von Gebhard Heinzle verteidigte Untersuchungshäftling meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Staatsanwältin Julia Berchtold nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf zwei bis zehn Jahre Haft.
Der Schöffensenat ging vom angeklagten Sachverhalt aus: Der 41-Jährige sprach im Wald beim Bregenzer Wocherhafen eine ihm unbekannte Spaziergängerin an. Der in der Türkei geborene Handelsangestellte ging rund eine halbe Stunde lang mit der 70-Jährigen mit und unterhielt sich mit ihr. Dann umklammerte er sie von hinten, zerrte sie in ein Gebüsch und sagte zwei Mal zu ihr, „ich fick‘ dich jetzt“.
Dann gelang es der Deutschen, sich von ihm loszureißen. Die Pensionistin rannte davon und hinter einer 57-jährigen Radfahrerin her, die zufällig um die Kurve kam. Die Frauen brachten sich beim Kiosk beim Wocherhafen in Sicherheit. Dort riet die Radfahrerin der Rentnerin, den Vorfall anzuzeigen.

DNA-Spuren

Vier Wochen später, am 29. Juni, konnte der Angeklagte als Tatverdächtiger festgenommen werden. DNA-Spuren auf der Jacke der 70-Jährigen wiesen auf den Vorbestraften hin. Der im Unterland lebende Angeklagte verantwortete sich widersprüchlich. Er bekannte sich schuldig und entschuldigte sich bei der 70-jährigen Frau, die ihm vergab. Allerdings sagte er auch, er habe doch nichts getan.
Mildernd wurde gewertet, dass es bei der Tat beim Versuch geblieben ist. Allerdings seien auch die Folgen beim Opfer nicht zu unterschätzen, sagte Richter Martin Mitteregger als Vorsitzender des Schöffensenats. Die 70-Jährige sagte, seit dem Vorfall spaziere sie nicht mehr allein im Wald. Für Frauen sei es ein Super-Gau, im Wald in ein Gebüsch gezerrt zu werden, so der Strafrichter.
Erschwerend wirkten sich drei einschlägige Vorstrafen und der rasche Rückfall aus. Ende 2022 wurde der ledige und kinderlose Mann in Deutschland wegen sexueller Nötigung zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von acht Monaten verurteilt.