Klage: Arbeit nur wegen Schwangerschaft verloren

Klägerin fühlt sich diskriminiert und fordert in Arbeitsprozess Weiterbeschäftigung bei Sozialversicherung.
Das Dienstverhältnis der 19-Jährigen bei einer Sozialversicherung war auf sechs Monate befristet. Danach wurde sie nicht mehr beschäftigt. Ihr Arbeitgeber bot ihr kein unbefristetes Arbeitsverhältnis an. Die junge Frau fordert in einem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch die gerichtliche Feststellung, dass das Beschäftigungsverhältnis weiterhin besteht.
Denn die Klägerin meint, als Schwangere von ihrem Arbeitgeber diskriminiert worden zu sein. Nur wegen ihrer Schwangerschaft sei sie nach dem Ablauf des unbefristeten Dienstverhältnisses nicht mehr beschäftigt worden. Ihre vielen Krankenstandstage würden ausschließlich mit ihrer Schwangerschaft zusammenhängen. Ihre Arbeitsleistung sei gut gewesen.
Damit liege ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz vor, meint Klagsvertreterin Julia Matt von der Arbeiterkammer.
Die beklagte Partei beantragt die Abweisung der Klage. Die Klägerin sei keineswegs wegen ihrer Schwangerschaft diskriminiert worden. Eine gütliche Einigung sei vorstellbar, sagte Beklagtenvertreter Martin Brunner am Freitag in der vorbereitenden Tagsatzung zu Beginn des Arbeitsprozesses. Allerdings sei eine Weiterbeschäftigung der Klägerin keine Option.
Arbeitsrichterin Susanne Fink vertagte als Senatsvorsitzende die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Nun wollen die Streitparteien außergerichtliche Vergleichsgespräche führen. Möglicherweise kann der Rechtsstreit mit einer Zahlung eines noch auszuhandelnden Geldbetrags an die Klägerin beendet werden.
Richterin Fink hält aber auch dieses Szenario für denkbar: Die Klägerin, die Mutter geworden ist, gewinnt den Prozess, falls ihr der Nachweis der Diskriminierung gelingt, und darf nach ihrer Karenz wieder bei der Sozialversicherung arbeiten. Dann aber droht ihr eine Dienstgeberkündigung, die nicht begründet werden muss.