Patientin verklagt Arzt: Arztgeheimnis verraten

Mitarbeiterin des Facharztes soll Bekannte über Aufenthalt der Patientin in Psychiatrie informiert haben.
Wegen der Verletzung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht und Datenschutzverletzungen klagt eine Patientin einen Facharzt. Die Klägerin fordert rund 30.000 Euro Schadenersatz. Der von Richterin Simone Winklbauer geleitete Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch hat am Freitag begonnen und wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
Die erste Pflichtverletzung sei am 19. Dezember 2021 begangen worden, sagte Klagsvertreter Felix Karl Vogl am Freitag in der vorbereitenden Tagsatzung. Eine Mitarbeiterin des Facharztes habe einer der Patientin bekannten, nicht in der Arztpraxis tätigen Frau verraten, dass die Patientin sich stationär auf der psychiatrischen Abteilung eines Landeskrankenhauses befinde.
Als die Patientin vom Verrat des Arztgeheimnisses erfahren habe, sei sie krank und vorübergehend arbeitsunfähig geworden, so der Anwalt der Klägerin. Bei seiner Mandantin sei es zu einer akuten Belastungsreaktion gekommen. Sie befinde sich deswegen noch immer in Behandlung.
Die zweite Pflichtverletzung, so Vogl, habe sich am 19. Jänner 2022 ereignet. Damals habe die Mitarbeiterin des Facharztes ihrem Bruder mitgeteilt, dass sich die Patientin über die erste Pflichtverletzung bei ihrem Arbeitgeber beschwert habe. Der Bruder der Arzt-Mitarbeiterin habe dann die Patientin massiv bedroht, sagte der Klagsvertreter. Die Klägerin habe deshalb ihren Wohnort wechseln müssen.
Die Klägerin fordert 10.000 Euro an Schmerzengeld, 14.700 Euro an Verdienstentgang, 3900 Euro für Behandlungskosten, 2200 Euro für Umzugskosten und 100 Euro für pauschale Unkosten. Beklagtenvertreter Alexander Matt beantragt die Abweisung der Klage, weil zwischen der Patientin und dem beklagten Facharzt keine Vertragsbeziehung bestanden habe. Die Patientin wurde von einem Landeskrankenhaus zur Abklärung an den Facharzt überwiesen.
Die Klage sei auch abzuweisen, weil gar keine ärztlichen Geheimnisse verraten worden seien, sagte der Anwalt des Facharztes. Denn eine Woche vor der Information durch die Arzt-Mitarbeiterin sei die Bekannte zusammen mit dem Bruder der Arzt-Dienstnehmerin bei der Patientin im Krankenhaus gewesen.
Die Klägerin hat der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) den Streit verkündet. Richterin Winklbauer will aber die KHBG mangels rechtlichen Interesses nicht als Nebenintervenientin am Zivilprozess teilnehmen lassen.