Doppelter Rücktritt führt zu Problemen

Die Rücktritte an der Gemeindespitze haben in Sulzberg neben der politischen noch eine juristische Krise geschaffen.
Die Rücktitte von Bürgermeister und Vizebürgermeister in Sulzberg dürften das Gemeindegesetz auf dem falschen Fuß erwischt haben. Es sieht vor, dass der Bürgermeister seinen Rücktritt an den Vizebürgermeister übergeben muss und jener seinen eigenen an ihn. Steht im Rücktritt kein anderer Zeitpunkt wird er mit Übergabe rechtskräftig.
Wollen beide zurücktreten und gibt es auch sonst keinen Gemeindevorstand mehr, was in Sulzberg der Fall ist, ließe sich die Problematik einfach lösen: Der Bürgermeister datiert seinen Rücktritt auf 12 Uhr und übergibt ihn dem Vizebürgermeister um 11.55 Uhr. Dieser wiederum übergibt dem Bürgermeister seinen sofortigen Rücktritt. Der Vizebürgermeister scheidet also um 11.55 Uhr aus, der Bürgermeister um 12 Uhr und beide Rücktritte sind rechtskonform. Dann würde das Gemeindevertretungsmitglied mit den meisten Wahlpunkten (eine Mischung aus Listenreihung und Vorzugsstimmen) interimistisch übernehmen.
Ein juristisches Rätsel
In Sulzberg aber übergaben sich Vizebürgermeister und Bürgermeister ihre Rücktrittschreiben gleichzeitig, was die Sache verkompliziert. Denn einen Rücktritt kann nur annehmen, wer selbst noch im Amt ist. Das führt zu einer paradoxen Situation: Im Augenblick der Übergabe ist der Vizebürgermeister nicht mehr Vizebürgermeister und kann den Rücktritt des Bürgermeisters nicht mehr annehmen und umgekehrt. Zu den Auseinandersetzungen, die zu den Rücktritten geführt haben, kommt nun noch die rechtliche Unsicherheit hinzu.
Die Bezirkshauptmannschaft wird als Aufsichtsbehörde dieses unangenehme Jus-Sudoku lösen müssen. Noch am Dienstagabend will die Gemeindevertretung tagen. Kann dabei keine Lösung gefunden werden und ist eine geordnete Führung der Geschäfte der Gemeinde nicht mehr gewährleistet, kann die Bezirkshauptmannschaft einen Amtsverwalter einsetzen und eine Neuwahl der Gemeindevertretung verfügen.