In zwei Nachrichten Holocaust geleugnet

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für 61-Jährigen, der Videolinks von Holocaustleugnern verschickte.
Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes wurde der unbescholtene Arbeitslose am Dienstag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sieben Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht einem Jahr Haft.
Der aus Deutschland stammende 61-Jährige hat im März 2020 in Vorarlberg einem Freund per Whatsapp zwei Nachrichten mit Links zu Videos der beiden in Deutschland wegen Volksverhetzung verurteilten Holocaustleugner Ernst Zündel und Richard Williamson geschickt. Damit hat sich der Angeklagte nach Ansicht von sieben der acht Geschworenen nationalsozialistisch wiederbetätigt.
Der Angeklagte befand sich im August 26 Stunden lang in Verwahrungshaft. Der 61-Jährige war gesucht worden, nachdem er zum ersten Prozesstermin im Oktober 2022 nicht erschienen war.
Der Angeklagte sagte, er habe keinen Vorsatz zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung gehabt, und beantragte einen Freispruch. Der Angeklagte erhält jenes Mobiltelefon nicht mehr zurück, mit dem er die angeklagten Nachrichten verschickt hat.
Der Nachrichtenempfänger wurde im November 2021 am Landesgericht rechtskräftig nach dem Verbotsgesetz zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von neun Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Demnach hat der britische Ex-Lehrer 2020 in Vorarlberg mit einem Kommentar auf Instagram den Holocaust zu leugnen, zu verharmlosen und zu rechtfertigen versucht.