Bahnhof Dornbirn: Schwere Vorwürfe gegen Polizisten enden mit Haftstrafen

Zwei einschlägig vorbestrafte Angeklagte erhoben nach einer Festnahme schwere Misshandlungsvorwürfe. Fast zwei Jahre später beschäftigte sich nun das Landesgericht Feldkirch mit dem Fall.
Der Bahnhof Dornbirn beschäftigt Polizei und Justiz seit Jahren. Immer wieder gibt es Einsätze, Streitigkeiten und Festnahmen. Einer dieser Vorfälle brachte am Dienstag ein mehrfach straffälliges Paar erneut auf die Anklagebank. Der 47-jährige Erstangeklagte hat 17 Eintragungen im Strafregister, auch die 30-jährige Zweitangeklagte ist mehrfach einschlägig vorbestraft.
Im Oktober 2024 gerieten die beiden am Bahnhof Dornbirn mit der Polizei aneinander. Damals wurde eine Bekannte der Zweitangeklagten von Polizisten abgeführt. Das missfiel den beiden derart, dass sie sich einmischten. Als die Beamten die vorläufige Festnahme gegen den Erstangeklagten aussprachen, spitzte sich die Situation weiter zu. Mehrere Beamte mussten gegen den Mann einschreiten. offenbar mit durchaus harten Bandagen.
Misshandlungsvorwürfe
Später belasteten die beiden vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die einschreitenden Beamten mit schweren Misshandlungsvorwürfen. Die Polizisten hätten den Mann in den Bauch getreten, zu Boden gerissen und auch gewürgt, so die Vorwürfe. Die Ermittlungen gegen die Beamten führten jedoch zu keinem strafrechtlich relevanten Ergebnis. Das Verfahren gegen die Polizisten wurde rechtskräftig eingestellt.
Für Richterin Kathrin Feuerle war das Überwachungsvideo entscheidend. Darauf sei zu sehen, dass sich der Mann vom Beamten losgerissen habe. „Und das ist ein ganz klarer Widerstand”, sagt die Richterin. Die behaupteten Tritte in den Bauch oder ein Würgen seien nicht zu erkennen. Dass Polizisten am Bahnhof Dornbirn fordernder auftreten müssten, sei durchaus nachvollziehbar, sagte die Richterin. Das rechtfertige aber keine falschen Vorwürfe.
General- und spezialpräventive Strafe gefordert
Staatsanwalt Christoph Stadler sah die Vorwürfe bestätigt und beantragte eine general- und spezialpräventive Strafe. Damit sind Strafen gemeint, die sowohl den Täter von weiteren Straftaten abhalten als auch andere abschrecken sollen. Halil Arslan, Verfahrenshelfer des Erstangeklagten, sprach von “”lächerlichen Vorwürfen” und beantragte einen Freispruch. Der Verfahrenshelfer der Frau, Harald Bösch, verwies auf kognitive und psychische Einschränkungen seiner Mandantin. Eine vorsätzliche Falschaussage habe sie keinesfalls begangen. Der Gerichtssachverständige Reinhard Haller sieht allerdings keine Unzurechnungsfähigkeit.
Haftstrafen und Widerruf
Der Mann wurde letztlich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, falscher Beweisaussage, Verleumdung und Körperverletzung zu 24 Monaten Haft verurteilt. Die Frau erhielt wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung neun Monate Haft. „Weniger geht wirklich nicht”, sagte die Richterin. Trotz der massiven Vorstrafenbelastung bewege man sich noch im unteren Bereich der Strafzumessung. Zudem widerrief das Gericht bei ihm sechs Monate Strafrest, bei ihr 13 Monate bedingte Strafnachsicht.
Die Körperverletzung betrifft einen weiteren Vorfall in Bregenz. Dort hatte der Mann einem anderen mehrere Faustschläge versetzt. Vom Vorwurf, einen weiteren Mann am Bahnhof Dornbirn mit dem Tod bedroht zu haben, wurde er freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.