Parfums gestohlen und versucht, Verkäuferin zu schlagen: Haftstrafe für Seriendieb

18-jähriger Rumäne unter anderem wegen räuberischen Diebstahls in Dornbirn vor Gericht.
Mit Handschellen führen Justizwachebeamte den 18-Jährigen in den Verhandlungssaal. Wenige Minuten später räumt der junge Rumäne eine Serie von Diebstählen in Vorarlberg ein. Parfums, Lebensmittel und ein gefälschter Ausweis bringen ihm schließlich 15 Monate Haft ein, davon zehn Monate bedingt.
Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat fünf Strafanträge und eine Anklage gegen den jungen Mann eingebracht. Vorgeworfen werden ihm mehrere Diebstähle sowie ein räuberischer Diebstahl. Gestohlen worden sein sollen vor allem Parfums und Lebensmittel, der Gesamtschaden beläuft sich laut Anklage auf rund 1200 Euro.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand ein Vorfall in einem DM-Markt in Dornbirn. Dort soll der Angeklagte fünf Parfums gestohlen haben. Als ihn eine Mitarbeiterin nach dem Diebstahl anhalten wollte, soll er sich losgerissen und versucht haben, nach ihr zu schlagen. Die Anklage wertete dies als räuberischen Diebstahl. Zudem musste sich der 18-Jährige wegen der Fälschung besonders geschützter Urkunden verantworten.
Die Verteidigerin verwies auf das Alter ihres Mandanten. Zum Tatzeitpunkt sei dieser erst 17 beziehungsweise 18 Jahre alt gewesen und in Österreich unbescholten. Sie beantragte ein diversionelles Vorgehen. Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er sei damals allein in Österreich gewesen, habe keinen Job gefunden und keine Unterstützung gehabt, erklärte er der Richterin. Heute bereue er die Taten und würde die Situation anders lösen. Eine Diversion schlossen Gericht und Staatsanwaltschaft aus. Dafür sei insgesamt zu viel zusammengekommen. Außerdem seien ihm bereits in der Schweiz mehrere Diversionen gewährt worden.
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Kathrin Feurle sprach den jungen Mann des gewerbsmäßigen Diebstahls, des räuberischen Diebstahls und der Fälschung besonders geschützter Urkunden schuldig. Verhängt wurden 15 Monate Freiheitsstrafe, davon zehn Monate bedingt, sowie Bewährungshilfe. Strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis, die teilweise bloß versuchten Taten sowie das Alter von unter 21 Jahren. Erschwerend fiel unter anderem die einschlägige Vorstrafe in der Schweiz ins Gewicht. Eine Freiheitsstrafe sei notwendig, begründete die Richterin das Urteil. Der Angeklagte sei während der Tatserie immer wieder von der Polizei einvernommen worden, habe sein Verhalten aber nicht geändert und weitere Straftaten begangen. Das Urteil ist rechtskräftig.