Vorarlberg

Dornbirn: Gegen Baubescheid fürs Nachbarhaus

26.03.2021 • 23:03 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Blick auf Dornbirn. <span class="copyright">hartinger</span>
Blick auf Dornbirn. hartinger

Ehepaar bekämpft behördliche Bewilligung für den Umbau des angebauten Nachbarhauses.

Vor Gericht bekämpft ein Dornbirner Ehepaar die behördliche Bewilligung für den Umbau und die Sanierung des angebauten Nachbarhauses. Denn mit dem Baubescheid der Stadt Dornbirn für die Immobilienfirma, die das Gebäude umbauen will, würden Rechte der Nachbarn massiv verletzt, meint deren Anwalt Martin Rützler.
Über die Beschwerde der Nachbarn nach dem Vorarlberger Baugesetz wurde am Freitag am Landesverwaltungsgericht in Bregenz verhandelt. Die Entscheidung des Richters wird schriftlich ergehen. In manchen strittigen Punkten konnten sich die Bauwerberin und deren Nachbarn während der Gerichtsverhandlung einigen. So verzichtet das Immobilienunternehmen auf das Abtragen der Holzfassade an der Grenzmauer. Betrieben wird die Firma von einer prominenten Landesbediensteten zusammen mit ihrem Ehemann.

Falsche Baupläne vorgelegt?

Nachbaranwalt Rützler meint, das Dornbirner Bauamt hätte keine Baubewilligung erteilen dürfen, weil keine Bauverhandlung stattgefunden habe und dem Bauamt falsche Baupläne vorgelegt worden seien. Zudem würden die Mindestabstände nicht eingehalten. Überbauten würden auf das Grundstück seiner Mandanten hineinragen. Das Dach der Bauwerber werde um mindestens einen Meter erhöht. Dadurch ergebe sich ein zusätzlicher Schattenwurf für das Haus der Beschwerdeführer. Des Weiteren werde durch die Bauführung in unzulässigem Ausmaß Lärm und Staub erzeugt.

Vorwürfe zurückgewiesen

Der städtische Baujurist sowie Bauwerber-Anwalt Gerhard Preisl wiesen in der Gerichtsverhandlung alle Vorwürfe als falsch zurück. Sämtliche Bauvorschriften würden eingehalten. Es würden keine Nachbarrechte verletzt. Die Baubewilligung sei zu Recht erfolgt. Der Anwalt der Beschwerdeführer stelle falsche Behauptungen auf. Dass der Gerichtstermin von Anfang an phasenweise emotional verlief, lag auch daran, dass der Anwalt der Beschwerdeführer am Tag vor der Verhandlung dem Gericht ein ausführliches Schreiben mit weiteren Argumenten zukommen ließ.