Vorarlberg

Stimme im Kopf befahl Brandstiftung

22.10.2021 • 19:24 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Der Betroffene Frühpensionist hörte Stimmen. <span class="copyright">Paulitsch</span>
Der Betroffene Frühpensionist hörte Stimmen. Paulitsch

Psychisch Kranker in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Eine innere Stimme habe ihm befohlen, in seinem Zimmer im dritten Stock Feuer zu legen, sagte der Betroffene. Sonst müsse er nach China zurückkehren. Deshalb habe er am 17. Dezember 2020 in der sozialen Einrichtung in Bregenz Bekleidung in Brand gesteckt und danach sein Zimmer verlassen. An die Folgen seiner Tat habe er nicht gedacht.

Das rasche Eingreifen der Feuerwehr habe Schlimmeres verhindert, berichtete Richter Andreas Böhler als Vorsitzender des Schöffensenats am Freitag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch. Der durch das Feuer entstandene Schaden sei von der Heimleitung mit 8000 Euro beziffert worden.
Der unbescholtene 38-Jährige wurde wegen der Brandstiftung auf unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil, mit dem der von Martin Reichegger verteidigte Betroffene und Staatsanwalt Simon Mathis einverstanden waren, ist rechtskräftig.

Einweisung nach Gutachten

Der Schöffensenat stützte sich auf die Angaben des psychiatrischen Gerichtsgutachters Reinhard Haller. Der Sachverständige sagte, der 38-jährige Chinese sei wegen seiner paranoiden Schizophrenie zur Tatzeit zurechnungsunfähig gewesen. Ohne psychiatrische Behandlung sei zu befürchten, dass er unter dem Einfluss seiner schweren psychischen Krankheit weitere schwere Straftaten begehe.

Der Frühpensionist wird entweder weiterhin in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Rankweil bleiben oder in ein psychiatrisches Gefängnis im Osten Österreichs verlegt werden. Alljährlich wird im sogenannten Maßnahmenvollzug gerichtlich überprüft werden, ob eine Entlassung in die Freiheit möglich ist.
Wäre der unbescholtene Täter zurechnungsfähig und nicht psychisch krank gewesen, wäre er wegen Brandstiftung verurteilt worden. Für das Verbrechen beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Haft.