Vorarlberg

20 Vorstrafen: Nach 40 Jahren Abschiebung

20.11.2021 • 19:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Serbe wird trotz Familienanschluss in Österreich abgeschoben. <span class="copyright">Hartinger</span>
Der Serbe wird trotz Familienanschluss in Österreich abgeschoben. Hartinger

Bundesverwaltungsgericht belegte 43-jährigen Serben mit einem achtjährigen Einreiseverbot.

Der Serbe hat in Österreich 20 Vorstrafen. Deshalb wird der 43-Jährige nach Serbien abgeschoben, obwohl er bereits seit 40 Jahren in Österreich wohnt.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden und damit den Bescheid des Feldkircher Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) bestätigt.

Die Beschwerde des Unterländers wurde abgewiesen. Richter Florian Klicka hat das Aufenthaltsverbot für Österreich sogar von sechs auf acht Jahre angehoben; zehn Jahre wären möglich gewesen.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes kann noch mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpft werden.

Gefahr für Österreich

Der 43-Jährige stelle eine äußert schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit dar. So begründete das Bundesverwaltungsgericht sein Erkenntnis. In 25 Jahren sei er in Österreich zwischen 1996 und 2021 gleich 20 Mal strafrechtlich verurteilt worden. Zumeist wegen Onanierens in der Öffentlichkeit und Einbruchsdiebstählen, aber einmal auch wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen.

Er habe ein siebenjähriges Mädchen dazu überredet, ihn im Intimbereich zu berühren. Mehrmals sei er zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Das auch deshalb, weil der Drängler auf der Rheintalautobahn auf der Überholspur sein Auto angehalten und so einen Serienunfall verursacht habe. Derzeit befinde er sich wieder in Strafhaft, bis 2022. Auch in Deutschland und der Schweiz sei der Beschwerdeführer strafrechtlich verurteilt worden.
Der 1978 geborene Serbe lebe seit 1981 in Österreich und habe keine Verwandten in Serbien, so das BVwG. Der Langzeitarbeitslose wohne in Vorarlberg bei seinen Eltern und habe eine Sexualtherapie abgebrochen. Aber das öffentliche Interesse an seiner Abschiebung nach Serbien überwiege das private und familiäre Interesse des 43-Jährigen, weiterhin über einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Österreich zu verfügen.

Überwiegendes Interesse

Erst seit einer 2018 erfolgten Änderung im Fremdenrecht sei es möglich, derart lange in Österreich lebende Kriminelle aus dem Bundesgebiet zu verweisen.
Selbst während des anhängigen Verfahrens am Bundesverwaltungsgericht sei der Serbe weiterhin straffällig geworden und dafür zu Haftstrafen verurteilt worden, hielt Richter Klicka fest. Deshalb habe er das vom BFA mit sechs Jahren festgelegte Einreiseverbot um zwei Jahre erhöht.

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