Vorarlberg

ÖVP-Spenden: Warten auf Entscheidung

25.11.2022 • 15:48 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Ob der Wirtschaftsbund Parteispenden empfangen hat, wird noch geklärt.<span class="copyright">Hartinger</span>
Ob der Wirtschaftsbund Parteispenden empfangen hat, wird noch geklärt.Hartinger

Ob die ÖVP vom Wirtschaftsbund undeklarierte Parteispenden erhalten hat, klärt sich frühestens in drei Wochen.

Nachdem der Vorarlberger Wirtschaftsbund laut eines Berichts der „Vorarlberger Nachrichten“ beabsichtigt, die von der Finanz geforderte ausständige Körperschaftssteuer zu begleichen und damit von seinem ursprünglichen Standpunkt abrückt, die „Vorarlberger Wirtschaft“ sei vorwiegend ein Mitgliedermagazin gewesen, stehen der Teilorganisation und der Mutterpartei eine weitere Entscheidung bevor. Neben der Frage einer Anklage ehemaliger Funktionäre wegen Finanzvergehen geht es auch um die parteienrechtliche Einordnung der Beiträge an die Landespartei.

Spende oder nicht. Der Rechnungshof stellt sich hier auf den Standpunkt, es handle sich bei den Einnahmen aus Inseraten zum Teil um nicht deklarierte Parteispenden, da die bezahlten Anzeigenpreise den tatsächlichen Wert überstiegen hätten. Sollte dem so sein, hätten beispielsweise Landesunternehmen gar nicht in der „Vorarlberger Wirtschaft“ inserieren dürfen, da Parteien nicht erlaubt ist, ihre Spenden anzunehmen.

Senat entscheidet

Kritik von der SPÖ. Darauf, ob die Gelder als Parteispenden zu gelten haben, hat die Frage der Steuerpflichtigkeit keinen unmittelbaren Einfluss. Die Angelegenheit wird aber bis zu ihrer Klärung dafür sorgen, dass die Wirtschaftsbund-Affäre für die ÖVP nicht abgeschlossen ist. Die entsprechende Mitteilung des Rechnungshofes an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat stehe auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des UPTS am 16. Dezember, heißt es von der Behörde in Wien. Ob dann bereits eine Entscheidung getroffen wird, sei aber noch nicht klar.

Der UPTS ist beim Bundeskanzleramt eingerichtet und weisungsfrei. Er besteht aus drei Mitgliedern und ebenso vielen Ersatzmitgliedern. Gegen seine Entscheidungen kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.