Vorarlberg

Tierschützer zeigen drei Hundehalter an

16.02.2023 • 12:26 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Ein Hund wird tagsüber an ein altes Auto angebunden. <span class="copyright">VGT</span>
Ein Hund wird tagsüber an ein altes Auto angebunden. VGT

Drei Kettenhunde sollen von ihren Besitzern nicht artgemäß gehalten werden, so der Verein gegen Tierfabriken (VGT).

Ein Hund an der Kette, einer am kurzen Strick ohne Bewegung sowie ein Hund ohne Witterungsschutz jede Nacht hinter Gittern: für den Verein gegen Tierfabriken (VGT) sind das offensichtliche Gesetzesübertretungen, die laut seinen Informanten schon länger andauern. Drei Hundehaltungen in Dornbirn, Lustenau und Lauterach wird der VGT wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und die 2. Tierhaltungsverordnung anzeigen.

Hunde an der Kette

Diese Haustiere werden laut Tierschützern als Wachhunde gehalten. Sie lebten in unterschiedlichen Situationen, keine sei jedoch tiergerecht. Einer der Hunde hänge an einer Kette, sei aber gleichzeitig zutraulich, berichtet der VGT. Die Anbindehaltung von Hunden ist in Österreich verboten.

In Lauterach muss dieser Hund in einem Verschlag leben. <span class="copyright">vgt</span>
In Lauterach muss dieser Hund in einem Verschlag leben. vgt

Diese Hunde sind so liebesbedürftig, brauchen dringend Sozialkontakt und menschliche Wärme. Stattdessen müssen manche in der Nacht bei Minusgraden ohne Kälteschutz ausharren. In den Näpfen gefrorenes Wasser!

Sandy P. Peng, Tierschützerin
Ein Hund in Dornbirn, wird an der Kette gehalten. <span class="copyright">vgt</span>
Ein Hund in Dornbirn, wird an der Kette gehalten. vgt

Ein anderer Hund lebe bei einem einsamen Rinderstall, er dürfe sich untertags im Freien aufhalten, der Sozialkontakt scheine aber sehr begrenzt zu sein, so der Verein. „Und die Nacht muss er in Eiseskälte in einem offenen Schuppen verbringen, es gibt keine witterungsgeschützte Hütte, wie gesetzlich vorgeschrieben, nur eine kleine Decke soll als Unterlage dienen.“

Dieser Hund in Lustenau, darf laut VGT in der Nacht nicht ins Freie. <span class="copyright">vgt</span>
Dieser Hund in Lustenau, darf laut VGT in der Nacht nicht ins Freie. vgt

Ein anderer Hund hänge untertags mittels eines kurzen Seils an der Abschleppvorrichtung eines alten Autos, dessen offener Kofferraum sein einziger Rückzugsort sei. Die Nacht müsse er hinter einem Vorhängeschloss in einem kleinen Verschlag verbringen. “Der VGT erachtet die Haltebedingungen als gesetzwidrigt und fordert ein Einschreiten der Behörden. Für die Haltung von Hunden in Zwingern gelten strenge Vorschriften. Grundsätzlich, so die Tierschützer, sei der Platz für Hunde beim Menschen, sie müssten aus Sicht des Tierschutzes also im menschlichen Wohnbereich übernachten können.

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