Vier Salafisten wird die Einbürgerung verweigert

Die vier Brüder aus Vorarlberg wollten die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen.
Die vier in Vorarlberg wohnhaften Brüder waren mit ihren Anträgen auf Erteilung der Staatsbürgerschaft bereits bei der zuständigen Behörde und beim Landesverwaltungsgericht gescheitert. Im Jänner erteilte ihnen auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien in einer nun veröffentlichten Entscheidung eine Absage.
Schlechter Umgang
Einer der Brüder war „langjähriges Mitglied der salafistischen Szene in Vorarlberg“ und hatte sich 2014 und 2015 an Koranverteilungen im Rahmen der umstrittenen Aktion „Lies!“ beteiligt. Er teile außerdem „die in dieser Gruppierung vorherrschende salafistische Ideologie“, hatte das Landesverwaltungsgericht in Bregenz festgestellt. Außerdem sei er, mit einem seiner Brüder und einem Mitglied der Salafistenszene aus Innerösterreich im Juli 2020 nach Nizza gereist, um dort in einer Moschee zu beten.
Der Mitreisende wurde später als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er IS-Propagandamaterial im Internet verbreitet hatte. Der verurteilte Terroranhänger habe außerdem kurz Nach der Nizza-Reise Kontakt zu einem „Mitglied der Salafistenszene mit näher beschriebener Verbindung zum Terroranschlag in Wien vom November 2020 gehabt“.
Alle vier Brüder hätten seit 2012 Kontakt mit Personen gepflegt, die der Vorarlberger Salafistenszene zuzuordnen seien. Brüder dieser Kontaktpersonen wiederum seien für den IS nach Syrien gegangen und dort umgekommen oder nach der Rückkehr wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder Teilnahme an einer terroristischen Ausbildung angeklagt und verurteilt worden.
Ideologie unvereinbar
Die vier Brüder, von denen drei laut Gerichtsakt zuletzt noch im gemeinsamen Haushalt lebten, waren selbst zwar nicht strafrechtlich verurteilt worden, hätten aber zum Ende des islamischen Fastenmonats Ramadan im Mai 2021 wiederum Kontakt mit zwei Personen gehabt, gegen die wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt werde.
„Ausgehend von diesen Kontakten und Aktivitäten sei darauf zu schließen, dass der Revisionswerber bekennender Sympathisant der salafistischen Szene und der von ihr vertretenen extremistischen Ideologie sei, die sich durch einen absoluten Macht- und Wahrheitsanspruch sowie eine radikale Abgrenzung zu und Ablehnung von anderen Gesinnungen auszeichne“, zitiert der VwGH die Erwägungen des Landesverwaltungsgerichtes zu einem der Brüder. Die salafistische Ideologie sei „insbesondere aufgrund ihrer Ablehnung der demokratischen Herrschaftsform“ nicht mit den Vorstellungen eines demokratischen Staates und seiner Gesellschaft vereinbar.
Kontakte reichen
Das Staatsbürgerschaftsgesetz verbietet jedoch die Einbürgerung eines Antragsstellers, wenn dieser „ein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung hat und im Hinblick auf deren bestehende Strukturen oder auf zu gewärtigende Entwicklungen in deren Umfeld extremistische oder terroristische Aktivitäten derselben nicht ausgeschlossen werden können“.
Der VwGH wies die Revision der vier Brüder gegen die Nicht-Zuerkennung der Staatsbürgerschaft daher zurück. Er könne derartige Entscheidungen nur dann kippen, „wenn das Verwaltungsgericht die im Einzelfall vorgenommene Beweiswürdigung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hat“, so das Höchstgericht in seinem Erkenntnis. „Eine derart krasse Fehlbeurteilung“ der Faktenlage durch das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg habe man aber nicht feststellen können.
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