Keine Wiederbetätigung mit NS-Tätowierungen

Freispruch für Vorbestraften, der sich fürs Übertätowieren mit SS-Runen auf Rücken fotografieren ließ.
Von der angeklagten nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes wurde der dreifach vorbestrafte Angeklagte am Freitag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig, denn Staatsanwalt Philipp Höfle war damit einverstanden. Alle acht Geschworenen hielten den 45-jährigen Deutschen für unschuldig.
Keine NS-Propaganda
Der in Vorarlberg lebende Arbeitslose zeigte im Vorjahr an zwei Tagen seinen beiden NS-Tattoos jeweils einer anderen Person und ließ sich damit fotografieren. Damit betrieb der von Astrid Nagel verteidigte Angeklagte aber nach Ansicht der Geschworenen keine NS-Propaganda. Auf seinen Rücken hat sich der Deutsche 2002 in Asien zwei SS-Runen und den SS-Leitspruch „Meine Ehre heißt Treue“ tätowieren lassen.
Der Angeklagte sagte, er habe das erste Foto im September 2022 für seinen deutschen Tätowierer vor den inzwischen vorgenommenen Übertätowierungen aufnehmen lassen. Mit dem zweiten Foto im Oktober 2022 habe er sich über Nazis lustig gemacht. Denn dafür habe er in einem Badeanzug posiert.
Bereits bei der Nachschau im November 2022 hätten Polizisten die Übertätowierungen festgestellt, sagte Richterin Sabrina Tagwercher als Vorsitzende des Schwurgerichts.
Bei seiner polizeilichen Befragung machte der Beschuldigte keine Angaben. Warum er nicht schon damals den Hintergrund für die Fotos erklärt habe, fragte Staatsanwalt Philipp Höfle. Er habe sich damals auf das gegen ihn anhängige Suchtgiftverfahren konzentriert, sagte der Angeklagte vor Gericht. Im Drogenprozess wurde dem 45-Jährigen im Jänner Therapie statt Strafe gewährt. Er muss die Haftstrafe nicht verbüßen, wenn er sich einer Drogentherapie unterzieht.
Schwer vorbestraft
Wegen Heroinhandels in Asien befand sich der Deutschen 16 Jahre lang im Gefängnis, zwischen 2004 und 2017 in Asien und danach bis 2020 in Deutschland.