Manager im Impfteam mit illegalen Abfragen

Diversion mit Geldbuße für Amtsmissbrauch: Personalchef des Coronaimpfteams des Landes fragte unberechtigt Daten von vier Bürgern ab und dabei auch Coronatestergebnisse.
Der damalige Personalverantwortliche des Impfteams des Landes Vorarlberg fragte zwischen März und Juni 2022 unberechtigterweise Daten von vier Bürgern ab und dabei auch Coronatestergebnisse, Impfdaten, Adressen und Geburtsdaten.
Dem wegen Amtsmissbrauchs angeklagten 23-Jährigen wurde am Freitag im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch eine Diversion gewährt. Der Unterländer bezahlte die Geldbuße von 1500 Euro sofort dem Gericht und 100 Euro einem von der Datenschutzverletzung betroffenen Polizisten. Daraufhin stellte Richterin Lisa Pfeifer das Strafverfahren ein. Damit gilt der 23-Jährige weiterhin als unbescholten. Staatsanwalt Manfred Melchhammer und der Angeklagte waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.
Freigesprochen wurde der Angeklagte vom Vorwurf, er habe zwei Dutzend Datenabfragen von seiner damaligen (Ex-)Freundin gemacht. Dazu ging der Schöffensenat davon aus, dass die Frau mit den Abfragen zu ihren Coronatestergebnissen einverstanden war, um gemeinsam nach Frankreich in Urlaub fahren zu können.
Für das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt sieht das Strafgesetzbuch sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis vor. Der Schöffensenat entschloss sich auch deshalb zur mildesten Sanktionsform einer Diversion, weil der Angeklagte mit beruflichem und privatem Stress psychisch überfordert und daher eingeschränkt zurechnungsfähig war.
Verteidiger Manuel Dietrich beantragte einen Freispruch von allen Anklagevorwürfen, weil sein Mandant zurechnungsunfähig und damit schuldunfähig gewesen sei. Der 23-Jährige habe sich im April 2022 stationär psychiatrisch behandeln lassen müssen. Die meisten Abfragen seien während des Krankenstands ab April 2022 erfolgt.
Der Angeklagt sagte, er könne sich nicht erklären, warum er verbotene Datenabfragen auch bei ihm gar nicht bekannten Menschen vorgenommen habe, darunter einem sechsjährigen Buben. Der Polizist habe ihn kurz nach Mitternacht angerufen. Deshalb habe er im Computer dessen Daten abgefragt.
Der Polizist war der Sachbearbeiter einer Strafanzeige wegen Stalkings, die die Ex-Freundin des Angeklagten erstattet hatte. Das Stalking-Verfahren wurde dann eingestellt. Aus der Anzeige entwickelte sich das nunmehrige Amtsmissbrauch-Verfahren. Die Anzeigerin gab vor der Polizei auch an, der Beschuldigte habe ihre Coronatestergebnisse abgefragt.