3-Euro-Steuer für in EU gelieferte Packerl gilt ab 1. Juli

In der EU gilt ab 1. Juli eine Import-Steuer auf kleine Pakete. Die Steuer beträgt 3 Euro und gilt für kleine Pakete mit einem Warenwert von unter 150 Euro. Die Steuer gilt aber nicht pro Paket, sondern hängt vom Inhalt ab. Jede Ware wird einer Kategorie zugeordnet. Enthält ein Paket also Waren aus mehreren Kategorien, muss man die Import-Steuer mehrfach zahlen. Bei einem Paket mit zum Beispiel einer Bluse und einer Handy-Hülle sind es 6 Euro.
Mit der neuen Steuer will die EU Tricks von Händlern außerhalb der EU stoppen. Händler haben nämlich oft falsche Angaben auf Pakete geschrieben.
Erklärung: Zoll
Zoll ist eine Art Steuer. Die muss man oft bezahlen, wenn man Waren aus einem Land in ein anderes Land bringt. Der Zoll soll die Hersteller im eigenen Land schützen, wenn Waren in einem anderen Land billiger hergestellt werden. Durch den Zoll werden die Waren aus dem anderen Land teurer. Die Mehrzahl von Zoll heißt Zölle.