Ab 1. Oktober gibt es ein “Recht auf Reparatur”
30.09.2026 • 15:22 Uhr

In Österreich gilt ab 1. Oktober das “Recht auf Reparatur”. Das gilt für Haushaltsgeräte und Handys. Durch das Recht auf Reparatur müssen Hersteller von beschädigten Waren auch nach Ablauf der Gewähr-Leistungs-Pflicht eine Reparatur anbieten. Nur wenn eine Reparatur unmöglich ist, entfällt diese Pflicht.
Hersteller dürfen die Reparatur auch nicht mehr ablehnen, wenn bei dem Gerät schon eine Reparatur von jemand anderem durchgeführt wurde. Die Reparatur muss außerdem zu einem angemessenen Preis erfolgen. Das Recht auf Reparatur gilt je nach Produkt zwischen 7 und 10 Jahren. Wird die Reparatur in der Gewähr-Leistungs-Frist durchgeführt, wird diese Frist um ein Jahr verlängert.