Ärzte ohne Grenzen kritisiert “krank machenden” EU-Asylpakt

Ärzte ohne Grenzen hat mit einem Gefängnis am Wiener Stephansplatz vor gesundheitlichen Folgen des EU-Asyl- und Migrationspakts gewarnt, der am Freitag in Kraft tritt. Ganze Familien könnten bis zu 24 Wochen lang unter haftähnlichen Bedingungen eingesperrt werden, so Geschäftsführer Roland Suttner. Auch am Flughafen Wien-Schwechat soll dafür eine Einrichtung betrieben werden. Suttner forderte eine unabhängige zivilgesellschaftliche Kontrolle des Zustands der Betroffenen.
Der “EU-Asylpakt macht krank”, kritisierte die Hilfsorganisation am Donnerstag. Die betroffenen Menschen, die Flucht und oft auch Gewalt erfahren hätten, seien häufig bereits traumatisiert und nicht gesund, sagte Suttner. Ein Einsperren würde ihre Gesundheit zusätzlich gefährden. Zudem seien die Praktiken in Anhaltezentren vielfach härter, als es die Gesetze vorsehen.
Die Sorge gründe unter anderem auf den Zuständen in geschlossenen Lagern auf griechischen Inseln, erklärte Marcus Bachmann, humanitärer Berater von Ärzte ohne Grenzen. Diese seien mit “enormen EU-Geldern” errichtet worden, die Gesundheitsversorgung funktioniere aber nicht ausreichend, die Menschen hätten teils nicht einmal genug sauberes Wasser. Ärzte ohne Grenzen hätte dort etwa eine Impfkampagne durchführen und Menschen behandeln müssen, die von Parasiten befallen waren. Suttner betonte, dass wohl auch die psychologische Versorgung in Anhaltezentren zu kurz kommen werde.
Geflüchtete “aus den Augen, aus dem Sinn”
“Immer dann, wenn Menschen in ihren Freiheitsrechten beschränkt sind, muss es besondere Überwachungsmaßnahmen und Monitoringmaßnahmen geben, um Menschen in ihren Rechten und ihren Bedürfnissen zu schützen”, sagte Bachmann. Es brauche daher uneingeschränkte zivilgesellschaftliche Kontrollmechanismen in den Anhaltezentren, “nicht nur – wie es vorgesehen ist – durch die Volksanwaltschaft.”
Die Hilfsorganisation kritisierte außerdem die immer weiter verschärfte Asylpolitik und die Verallgemeinerung des Themas. Der Umgang mit Geflüchteten geschehe in einer Blackbox, sagte Bachmann. Die Menschen seien “aus den Augen, aus dem Sinn” und würden hinter Statistiken und von der Politik geschürten abstrakten Bedrohungsbildern verschwinden. Es gehe aber immer um Einzelschicksale, stellte Suttner fest: “Wir reden eben von Familien mit kleinen Kindern, die dann in haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden.” Die Menschenrechte müssten geschützt, das Asylrecht eingehalten werden.
BVwG auf Umsetzung “bestmöglich vorbereitet”
Indes verkündete das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), trotz angekündigter Budgeteinschnitte “bestmöglich” auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorbereitet zu sein. Auf nationaler Ebene wird das BVwG etwa neu als Beschwerdeinstanz für den Rechtsbereich des Familiennachzugs zuständig sein. Dass die Regierung keine neuen Planstellen vorgesehen hat, erschwere aber die Umsetzung und werde sich negativ auf Verfahrensdauern auswirken, wurde Präsident Christian Filzwieser in einer Aussendung zitiert. Bereits seit 2014 ist das BVwG die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung und damit auch des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.