AK: Probleme bei Flugreisen dominierten Reisebeschwerden

Probleme bei Flugreisen, schlechte Unterkünfte und Ärger mit dem Mietauto haben den Urlaub heuer für viele Reisende getrübt. Fast jede zweite Reisebeschwerde, die die Arbeiterkammer (AK) im Sommer erreichte, drehte sich um Flugreisen. Dabei ging es großteils um geänderte Flugzeiten oder Fluglinien. Besonders viele Anfragen gab es auch zu unzulässigen, aber dennoch verlangten Zusatzgebühren des irischen Billigfliegers Ryanair, teilte die AK am Dienstag mit.
Ryanair hatte demnach Zusatzgebühren kassiert, die vom Obersten Gerichtshof (OGH) nachträglich für unzulässig erklärt wurden und daher zurückgefordert werden können. Darunter fielen etwa Gebühren für den Check-in am Flughafen, für obligatorische Familiensitze und für die Ausstellung einer Bordkarte. Auch Probleme mit dem Aufgabegepäck waren ein wiederkehrendes Thema bei den AK-Beratungsstellen.
Probleme bei Unterkünften und Ärger mit Mietautos
Beschwerden über Urlaubsunterkünfte rangierten mit rund 20 Prozent auf Platz zwei der häufigsten Anfragen. Was nach Erholung und Traumzimmer klang, habe in der Realität häufig anders ausgesehen, so die AK. So war etwa die Unterkunft nicht so wie gebucht, es mangelte an Sauberkeit und Hygiene. Die Palette der Beanstandungen reiche von Schimmel und Ungeziefer bis hin zu einem fehlenden, aber versprochenen Meerblick.
Auf Platz drei der Reise-Ärgernisse (rund zwölf Prozent) landeten Probleme mit Mietautos, Bahn, Bus und Schiff. Die Beschwerden reichten demnach von Preisproblemen wie intransparenten, überraschenden Zusatzkosten über unzureichende Informationen über Mautgebühren und damit verbundene Zusatzkosten bis hin zu angeblichen Mietautoschäden.
Bei den restlichen Anfragen ging es laut AK um Onlinevermittlungsportale, allen voran fehlerhafte Informationen, unerwünschte Prime-Mitgliedschaften von Opodo und die fehlende Rückerstattung des Reisepreises. Weitere Beschwerdethemen waren Pauschalreisen und Kreuzfahrten. Hier ging es vor allem um Leistungsmängel wie nicht erbrachte Transfers zwischen Inseln wie Santorin und Naxos und verloren gegangenes Gepäck bei einer Kreuzschifffahrt. Zudem gab es einige Beschwerden zu anderen Reiseleistungen, beispielsweise Inkassoforderungen wegen Mautgebühren.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag der AK insgesamt 544 eingegangene Urlaubsbeschwerden von Anfang Juli bis Ende August ausgewertet. An der Spitze der negativen Nennungen (191) lag infolge des aktuellen OGH-Urteils Ryanair, gefolgt von der Onlinebuchungsplattform Booking.com (70 Nennungen) sowie Opodo (24 Nennungen). Die drei meistgenannten Reiseländer waren Spanien, Italien und Österreich. Rund 95 Prozent der Buchungen erfolgten laut Erhebung online.
AK: Reisemängel dokumentieren und beanstanden
Die Arbeiterkammer empfiehlt, Reisemängel vor Ort zu beanstanden und Mängel zu dokumentieren. Ansprüche sollten direkt nach Rückkehr geltend gemacht werden. Ansprechpartner für Beschwerden bei Pauschalreisen sind die Reiseveranstalter, bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung wie bei Annullierungen ist die Fluglinie zuständig, die den Flug durchgeführt hat. Die Verbraucherschützer raten zudem, sich bei berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen zu lassen. In Einzelfällen könne zudem ein Anspruch auf Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude bestehen. Generell empfiehlt die AK, (Flug-)Reisen direkt beim Anbieter und nicht über ein Onlinevermittlungsportal zu buchen, nachdem es hier häufig zu Problemen bei Rückerstattungen kommt.