Belästigung beim Land Kärnten erneut Thema vor Gericht

Ein Prozess wegen sexueller Belästigung von Lehrlingen im Amt der Kärntner Landesregierung ist am Freitag mit einer Reihe von Zeugenbefragungen fortgesetzt worden. Der inzwischen mit neuen Aufgaben betrauten Lehrlingsbeauftragten des Landes wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, sie soll angesichts des Vorwurfs der sexuellen Belästigung gegen ihren Mitangeklagten, einen deshalb entlassenen Vertragsbediensteten, nichts unternommen haben. Der Prozess wurde erneut vertagt.
Ungewünschte Schultermassagen im Büro, die Hand am Oberschenkel im Auto, anzügliche Bemerkungen und Fragen nach dem Sexleben von jungen Lehrlingen, unangemessene Blicke auf die Brust, ein obszönes “Ostergeschenk” als Penis-Arrangement aus Gurke, Eiern und Süßigkeiten auf Schreibtischen in der Abteilung: Schon die Anklage in dem Fall wirft ein schlechtes Licht auf die bis vor kurzem herrschenden Verhältnisse in einer Abteilung der Kärntner Landesregierung, unter denen mehrere Lehrlinge gelitten haben sollen.
Am ersten Prozesstag hatten sich beide Angeklagten nicht schuldig bekannt. Der frühere Lehrlingsausbildner gestand im Laufe der Verhandlung allerdings zu, dass es “grenzüberschreitende Wortmeldungen” von ihm gegeben habe, dafür entschuldigte er sich auch.
Zeugenaussagen ließen tief blicken
Die Zeugenaussagen am Freitag, dem zweiten Verhandlungstag, ließen erneut tief blicken. Einerseits wollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zeugenstand vom meisten nichts mitbekommen haben. Die Vertrauensperson für weibliche Lehrlinge in der Abteilung widersprach dem Opfer, das mit seiner Anzeige den Fall ins Rollen gebracht hatte, die junge Frau habe ihr nie etwas von Problemen mit dem Angeklagten erzählt. Sie und eine weitere Mitarbeiterin gaben an, den Angeklagten jeweils einmal nach anzüglichen Fragen ermahnt zu haben.
Den Vorgesetzten gemeldet wurde nichts, wie das der Leitfaden für sexuelle Belästigung eigentlich vorsehen würde. Ein Zeuge meinte, das sei halt “Fußballsprache”, schlüssig erklären, was er damit meint, konnte er nicht. Ob der Angeklagte dafür bekannt gewesen sei, “sexuell unterlegt” zu sprechen, wollte die Staatsanwältin von einer Zeugin wissen. Widerwillig meinte diese: “Ab und zu vielleicht”, um das dann mit einer Andeutung abzuschwächen, dass generell in der Abteilung solch ein Ton geherrscht habe.
Neue Aufgaben erst bei Amtsmissbrauch-Anklage
Staatsanwältin Barbara Baum wollte vom Personalverantwortlichen des Landes wissen, warum die Angeklagte erst vier Monate, nachdem die Staatsanwältin das Amt über die Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs informiert hatte, einem neuen Aufgabenbereich zugeordnet wurde – nämlich als bereits eine Anklage vorlag. “Ermittlungen gibt es manchmal”, erwiderte dieser schulterzuckend, gestand aber doch zu, dass man in Zukunft eventuell schneller handeln könnte. Auch dass die betroffenen Lehrlinge sofort versetzt wurden, als die Vorwürfe bekannt wurden, konnte er schwer rechtfertigen. Sieht doch der Leitfaden für den Umgang mit sexueller Belästigung vor, dass Opfern kein Nachteil erwachsen dürfe.
Bei der nächsten Verhandlung könnte ein Urteil in der Causa fallen. Zunächst sollen aber noch weitere Zeugen aussagen und auch die kontradiktorische Einvernahme des Opfers, das in dem Fall Anzeige erstattet hat, soll vorgespielt werden.