Lebenslange Haft für Tötung von Partnerin in NÖ
Weil er seine 36-jährige Partnerin im Jänner im Bezirk Mistelbach erdrosselt haben soll, ist ein 48-Jähriger am Dienstag am Landesgericht Korneuburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch wegen Mordes ist nicht rechtskräftig. Der Niederösterreicher hatte sich im Geschworenenprozess umfassend geständig gezeigt, sein Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert. Als Hintergrund der Tat gilt laut Staatsanwaltschaft eine “nachhaltig toxische Beziehung”.
Das Paar hatte sich 2022 kennengelernt und wohnte ab 2025 gemeinsam in einem Haus im Bezirk Mistelbach. Die Beziehung war jedoch von Gewalt und Streitigkeiten geprägt. Regelmäßig seien von beiden Alkohol und Drogen konsumiert worden, betonte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag. Über mehrere Jahre hinweg kam es zu wechselseitigen Gewaltvorfällen, zahlreiche polizeiliche Annäherungs- und Betretungsverbote wurden ausgesprochen. Sämtliche Verfahren wurden aber eingestellt oder endeten mit Freisprüchen, weil nicht gegen den jeweils anderen ausgesagt wurde, blickte die Staatsanwältin zurück. Die beiden seien “trotz Streitigkeiten nicht voneinander losgekommen”. Ähnlich skizzierte auch der 48-Jährige die Beziehung: “Weggewiesen, dann waren wir wieder zusammen – wir haben es nicht ohne einander ausgehalten.”
Die Tage vor der Tötung am 5. Jänner charakterisierte der Angeklagte als angespannt und ebenfalls von verbaler und körperlicher Gewalt geprägt. Die 36-Jährige sei unruhig und in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen. Am späten Abend des 5. Jänner habe er aufgrund der Situation einen Spaziergang mit dem Hund gemacht. Wieder zurück im Haus habe ihn die Lebensgefährtin im Zuge eines Streits mit einem Küchenmesser attackiert. Der Angeklagte, der noch den Mantel trug, wurde nicht verletzt.
Angeklagter: Mir hat es “die Sicherung rausgehaut”
Im Anschluss habe er die 36-Jährige entwaffnet und zu Boden befördert, räumte der Beschuldigte ein: “Ich war in absoluter Wut.” In der Folge erdrosselte der österreichische Staatsbürger die Frau mit einem Seil. “Von einem Moment auf den anderen hat es mir die Sicherung rausgehaut.”
Später zerrte der Angeklagte die Leiche dann in einen Erdkeller auf seinem Grundstück. “Weil ich den Anblick nicht mehr ertragen habe.” Daran, Rettung oder Polizei zu informieren, habe er “in dem Moment überhaupt nicht gedacht”. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Beschuldigte informierte erst einige Tage nach der Tat einen Bekannten über die Tötung. Dieser erstattete am 13. Jänner Anzeige. Der 48-Jährige führte die Polizisten dann zu der Leiche. Wie der Beschuldigte heute über die Tat denkt? “Es ist schrecklich, mir graust vor mir selber.”
“Mein Mandant hat rot gesehen”, betonte Verteidiger Sascha Flatz, der ebenfalls von “aufgestauter Wut” beim Angeklagten sprach. Der Jurist plädierte auf Totschlag, der vorliegende Fall sei “ein typischer Beispielfall dafür”. Der 48-Jährige selbst bekannte sich zur Mordanklage schuldig. Die genaue rechtliche Würdigung der Tat sei allerdings nicht seine Angelegenheit, gab er sinngemäß zu Protokoll.
Geschworene waren sich einig
Die Geschworenen waren sich einig und bejahten die Hauptfrage nach Mord einstimmig. Auch bei der Strafbemessung habe es eine “völlig übereinstimmende Meinung gegeben”, betonte der vorsitzende Richter. Es sei mit der strengstmöglichen Bestrafung vorzugehen, insbesondere in generalpräventiver Hinsicht. Als erschwerend gewertet wurden die einschlägigen Vorstrafen und die Brutalität des Vorgehens. Das mildernde Geständnis trete hier eher in den Hintergrund: “Sie hatten keine Chance, die Tat abzustreiten”, betonte der Richter. Während die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtete, meldete Verteidiger Flatz Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
(S E R V I C E – In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, ; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter , sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217, , beim Polizei-Notruf: 133, sowie in Niederösterreich beim NÖ Frauentelefon unter 0800-800 810.)