Besetzung an PH NÖ wird Fall für Gleichbehandlungskommission

Die Rektorenbesetzung an der Pädagogischen Hochschule (PH) Niederösterreich – Bernd Langensteiner hat mit 1. August übernommen – wird ein Fall für die Gleichbehandlungskommission. Vizerektorin Edda Polz sieht sich als “kommentarlos übergangen” an und hat nach Angaben ihres Rechtsanwalts vom Mittwoch Beschwerde wegen geschlechtlicher und weltanschaulicher Diskriminierung erhoben.
Polz war vom Hochschulrat als Bestgereihte im Bewerbungsverfahren qualifiziert worden. Zum Nachfolger von Erwin Rauscher bestellt wurde jedoch Langensteiner, der wiederum vom Dienststellenausschuss favorisiert worden war. Polz kritisierte in einer Aussendung nun Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS). “Es handelt sich um eine parteipolitische Besetzung des Ministers, die der Gewerkschaft und nicht dem Hochschulrat folgt. Wissenschaftliche Qualifikation und langjährige Führungsarbeit in der tertiären Bildung sowie mein Einsatz an der PH NÖ sind offenbar egal. Geschlecht und Parteipolitik wiegen beim NEOS-Minister offenkundig schwer.” Rechtsanwalt Dominik Konlechner verwies darauf, dass die Entscheidung der Kommission eine “sachliche Begründung” liefern werde.
Aus dem Bildungsministerium hieß es zum “Falter”, der ebenfalls über die Causa berichtete, dass sich Langensteiner “bei grundsätzlich gegebener fachlicher Eignung aller drei in die nähere Wahl einbezogenen Personen” bei Gesprächen im Ministerium als “im Vergleich mit den besten Führungsqualitäten ausgestattet” erwiesen habe, “um eine komplexe Konfliktsituation aufzulösen”.
Rauscher-Abgang beschäftigte Justiz
Die angesprochene Lage hatte auch mit dem nicht friktionsfreien Abschied des vormaligen Rektors Rauscher zu tun. Das Ministerium hatte den nunmehr 76-Jährigen, der bis 2027 bestellt war, vorzeitig im Herbst 2025 abberufen. Begründet wurde der Schritt damit, dass unter Rauschers Verantwortung “Dummy”-Lehrveranstaltungen im Verwaltungssystem angelegt worden sein sollen. Mitarbeitende seien so für die Erbringung anderweitiger Tätigkeiten entlohnt worden. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Rauscher wurden Ende 2025 eingestellt.
Der ehemalige Rektor klagte die Republik wegen der aus seiner Sicht rechtswidrigen Abberufung vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Ein Vergleich mit dem Bildungsministerium ist mittlerweile rechtswirksam. Anstelle der vormaligen Abberufung soll nun das Sonderdienstverhältnis zwischen Rauscher und der Republik Österreich mit 30. September 2026 einvernehmlich aufgelöst werden.