Bis 60.000 Euro Strafe bei Verstößen gegen Lohntransparenz

Unternehmen drohen bei mehrmaligen Verstößen gegen die neuen Transparenzpflichten für Löhne Verwaltungsstrafen von bis zu 60.000 Euro. Das sieht der Entwurf des Arbeitsministeriums vor, der seit einigen Tagen in der Koordinierung der Regierung verhandelt wird und über den der “Standard” am Freitag berichtete. Kern des Gesetzes ist das Auskunftsrecht über Gehälter, das Angestellte künftig haben sollen.
Vorgesehen ist ein individuelles Auskunftsrecht über die individuelle Entgelthöhe sowie das Durchschnittsentgelt der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. In Stellenausschreibungen – bzw. vor dem Einstellungsgespräch bei Initiativbewerbungen – muss das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne bekanntgegeben werden, damit sich Bewerberinnen und Bewerber auf die Gehaltsverhandlung vorbereiten können.
Bedenken aus der Wirtschaft
Die Lohntransparenzrichtlinie hat das Ziel, den Gender Pay Gap zu verringern. Die Umsetzung stieß in den letzten Wochen aber auf Gegenwind, auch innerhalb der Koalition. Während SPÖ, Grüne, Gewerkschaftsbund und Arbeiterkammer auf eine schnelle Umsetzung der Richtlinie drängen, haben Wirtschaftsvertreter Bedenken. Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und ÖVP-Wirtschaftsbund befürchten zusätzliche Bürokratie und Kosten. Auch die NEOS hatten zuletzt gefordert, die Richtlinie zu überarbeiten.
Im Entwurf des Ministeriums, der auch der APA vorliegt und über den innerhalb der Koalition noch verhandelt wird, sind nun auch die Strafen detailliert festgelegt. Strafen von bis zu 40.000 Euro sind etwa dann vorgesehen, wenn Angestellten ihr Recht auf Auskunft über das Durchschnittsgehalt in ihrer Vergleichsgruppe verwehrt wird. Ebenso sanktioniert wird, wenn Bewerberinnen und Bewerber nicht ausreichend über das Einstiegsgehalt informiert werden. Im Wiederholungsfall können diese Summen auf bis zu 60.000 Euro ansteigen.