Brau Union-Kartellverfahren: Bisher kein Vergleichsgespräch

11.06.2026 • 14:33 Uhr

Im anhängigen Kartellverfahren haben der heimische Bier-Marktführer Brau Union und die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) noch nicht über eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung gesprochen. Der Braukonzern hatte sich im Dezember 2025 erstmals offen für Vergleichsgespräche gezeigt. Bei einem Kartellgerichtstermin am Donnerstag gab es dazu keine Neuigkeiten. “Bisher gab es noch keine Settlement-Gespräche”, sagte ein Brau-Union-Vertreter auf APA-Anfrage.

“Wir stehen aber jederzeit und sehr gerne für Gespräche und einen konstruktiven Austausch mit der Wettbewerbsbehörde zur Verfügung”, erklärte der Braukonzern-Sprecher. Gerichtsbeobachter hatten Settlement-Gespräche im ersten Halbjahr zwischen der Brau Union und der BWB erwartet, nachdem der Brauerei-Konzern Gesprächsbereitschaft signalisiert hatte. Man wolle auf die BWB “zugehen und einmal ein Zwischenresümee ziehen”, hatte ein Brau-Union-Rechtsvertreter noch im vergangenen Dezember vor Gericht gesagt. Dann könne man entscheiden, ob es einen Weg zu einer “einvernehmlichen Einigung” gebe.

Druck auf Getränkelieferanten?

Im Fokus des Kartellverfahrens steht die Zusammenarbeit des Braukonzerns mit Getränke-Logistikpartnern und ob wirtschaftlicher Druck auf die Getränkelieferanten ausgeübt wurde. Die Wettbewerbshüter der BWB orten “eine Einflussnahme auf die Aktivität der unabhängigen Getränkehändler” durch den Braukonzern. Die Brau Union weist die Vorwürfe zurück.

Das Kartellgericht kann Geldstrafen in Höhe von bis zu 10 Prozent des Konzernumsatzes verhängen. Die Brau-Union-Mutter Heineken würde bei einer Geldstrafe mithaften, ist aber ausdrücklich nicht von den Ermittlungen betroffen und hat auch keine Verstöße begangen, hieß es von der BWB. Maßstab für die Geldbußenbemessung ist der gesamte Konzernumsatz von Heineken, der im Jahr 2025 bei rund 34 Mrd. Euro lag. Damit die börsennotierte niederländische Konzernmutter das Gerichtsverfahren mitverfolgen kann, wurden die gesamten Gerichtsunterlagen auf Englisch übersetzt.

Im April 2022 führte die BWB aufgrund von Hinweisen Hausdurchsuchungen bei der Brau Union durch und beantragte Mitte 2024 die Verhängung einer “angemessenen Geldbuße” gegen den heimischen Bier-Marktführer. Seit Februar 2025 fanden in der Causa über 10 Verhandlungstermine mit mehr als 20 Zeugen am Wiener Kartellgericht statt. Unter anderem wurden aktive und Ex-Getränke-Logistikpartner der Brau Union sowie Mitarbeiter des Braukonzerns als Zeugen befragt.

Salzburger Getränkehändler befragt

Am Donnerstag wurde auf Antrag der Brau Union ein Getränkelieferant aus einem Salzburger Tourismusort befragt, der seit langem eng mit dem Brauereikonzern zusammenarbeitet. Nach eigenen Angaben ist er der zweitgrößte Logistikpartner der Brau Union in Österreich, der Bier und andere alkoholfreie Getränke auf Rechnung der Brau Union an Gastronomen und andere Großabnehmer liefert und dafür eine nicht näher bezifferte Logistikvergütung erhält. Gleichzeitig kann der Salzburger Getränkehändler bei diesen “Streckenlieferungen” für den Bierkonzern auch Getränke aus seinem eigenen großen Sortiment, etwa Wein oder selbstgebrannte Schnäpse, an die belieferten Kunden verkaufen.

Auf Nachfrage der Brau-Union-Anwälte verneinte der Getränkehändler, dass er wegen des Verkaufs von anderen Biermarken (“Fremdbier”) vom heimischen Marktführer unter Druck gesetzt wurde oder es Rabattkürzungen gegeben habe. Er mache rund 50 Prozent seines Geschäftes mit Bier, Spirituosen und alkoholfreien Getränken aus dem Brau-Union-Sortiment. Auf die Frage der Rechtsvertreter des Braukonzerns, ob die Zusammenarbeit “eine faire Partnerschaft auf Augenhöhe” sei, antwortete der Salzburger Getränkehändler: “So sehe ich das.” Gegenüber BWB-Vertretern erklärte der Händler vor Gericht, dass sich die Brau Union eine maximale Marktabdeckung gewünscht habe. Das sei aber ein Wunsch und keine Forderung gewesen.

Am Donnerstagnachmittag wurde noch ein Gebietsleiter der Brau Union befragt. Die nächste Tagsatzung im Kartellverfahren ist für den 1. Juli angesetzt. Für die Zeit danach wurden vom Kartellgericht bisher keine weiteren Termine bekannt gegeben.