BWB stellte unlautere Praktiken bei Shoppingportal Temu fest

Das asiatische Shoppingportal Temu hat nach einer Abmahnung durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) irreführende Geschäftspraktiken auf seiner Webseite eingestellt. Dabei geht es um falsche Behauptungen zum Warenangebot, vorgetäuschte Warenknappheit sowie die irreführende Darstellung von Werbebildern, teilte die Behörde am Freitag mit. Hintergrund ist eine Beschwerde des Handelsverbands aus dem Jahr 2024, die dem Portal diverse Verstöße zur Last legte. Temu kooperierte.
Konkret wurde auf der Webseite von Temu etwa suggeriert, dass bestimmte Artikel nur zeitlich begrenzt verfügbar seien und damit darauf abgezielt, “das Kaufverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern in manipulativer Art und Weise” zu beeinflussen, befand die Behörde. Darüber hinaus habe die Plattform irreführende Angaben zur begrenzten Verfügbarkeit gewisser Produkte gemacht: So seien Werbepraktiken wie “fast ausverkauft” oder “nur noch 2 übrig” verwendet worden, während im Bestellvorgang eine wesentlich höhere Auswahl gegeben war. Weiters stellte die BWB fest, dass beim Einsatz von Werbebildern in manchen Fällen Produktbeschreibung und Bild nicht übereingestimmt hätten, was ebenso einen Gesetzesverstoß darstelle.
Temu habe im Rahmen der Untersuchung umfassend kooperiert und eine eigene Untersuchung zur Behebung der irreführenden Praktiken eingesetzt, hieß es von den Kartellhütern weiter. Das asiatische Portal habe zugesichert, solche Praktiken in Zukunft unter anderem mithilfe laufenden Monitorings zu unterlassen, schreibt die BWB in ihrem Bericht.
Handelsverband und Kammer erfreut
Der Handelsverband verbuchte seine Beschwerde und das Vorgehen der Behörde als Erfolg: “Das ist ein wichtiger Meilenstein in Richtung eines echten Level-Playing-Field”, so Geschäftsführer Rainer Will. Bestätigt sah sich auch WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik: “Asiatische Plattformen wie Temu bedienen sich verschiedener Methoden, die unter unlauteren Wettbewerb fallen.” Es dürfe für sie keine Schlupflöcher geben.
Erfreut zeigte sich auch Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP). “Der Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde zeigt, wie wichtig konsequentes Vorgehen gegen irreführende Geschäftspraktiken im Onlinehandel ist. Gerade internationale Plattformen müssen sich an dieselben Regeln halten wie unsere heimischen Händler. Österreich darf kein Ausweichmarkt für Billigware und unlautere Wettbewerbsvorteile werden – unsere Betriebe schaffen Arbeitsplätze, zahlen Steuern und verdienen faire Wettbewerbsbedingungen”, wurde er in einer Aussendung zitiert.