Commerzialbank: Freispruch rechtskräftig bei Nebenschauplatz

27.03.2026 • 09:34 Uhr
Commerzialbank: Freispruch rechtskräftig bei Nebenschauplatz

In der Causa Commerzialbank Mattersburg hat das Urteil im Prozess über Sponsorings von Polizei-Weihnachtsfeiern Rechtskraft erlangt. Die frühere dritte Vorständin des Instituts war vergangenen Sommer am Landesgericht Eisenstadt freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Wien bekräftigte dies nun nach einer Berufung durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, bestätigte der Anwalt der Ex-Vorständin am Freitag auf APA-Anfrage einen “Kurier”-Bericht.

Die WKStA hatte der Frau vorgeworfen, dass die Bank die Weihnachtsfeiern von drei Polizeiinspektionen im Bezirk Mattersburg gesponsert habe, um diese in ihrer Tätigkeit zu beeinflussen. Die Angeklagte wurde vom Landesgericht jedoch freigesprochen. Die Berufung gegen das Urteil wurde vom OLG Wien in einer Verhandlung am Donnerstag verworfen und der Freispruch bestätigt, so Anwalt Mirko Matkovits.

Bei dem Prozess um die Polizei-Weihnachtsfeiern handelte es sich freilich um einen Nebenschauplatz, in der mit insgesamt 600 Mio. Euro Schadenssumme bezifferten Causa. Das Verfahren gegen Ex-Bankchef Martin Pucher war im November des Vorjahres überhaupt abgebrochen worden, da er aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig ist.