Disput um Pestizideinsatz führte vor Wiener Handelsgericht

09.09.2026 • 11:14 Uhr

Eine medial geführte Auseinandersetzung über den Einsatz von problematischen Pflanzenschutzmitteln im vergangenen Dezember hat dazu geführt, dass die IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP) vom Handelsgericht in erster Instanz dazu verpflichtet wurde, damalige Behauptungen zu widerrufen. Global 2000 hatte die IGP auf Unterlassung geklagt, nachdem diese der NGO vorgeworfen hatte, bei einer Auswertung von Pestizidverkaufsdaten fälschlich Kohlendioxid (CO2) mitgerechnet zu haben.

Aufgrund der einstweiligen Verfügung im am 1. September zugestellten Urteil gilt die Unterlassungsverpflichtung bereits jetzt. Global 2000 hatte im Dezember in einer Aussendung berichtet, dass aufgrund der Pestizidverkaufsdaten zwischen 2010 und 2024 ein Anstieg der potenziell damit behandelten Flächen von 22 Prozent zu verzeichnen sei. Die IGP reagierte ebenfalls per Aussendung und schrieb, diese Steigerung sei “aber in erster Linie (durch, Anmerkung) CO2 (Inertgase), das 2010 noch nicht erfasst wurde und 2024 mit 2.108,1 Tonnen zu Buche steht” verursacht worden.

CO₂-Behauptung ist unwahr

“Das Gericht stellt nun fest: Die CO2-Behauptung ist unwahr. Die IGP muss sie öffentlich widerrufen und darf sie nicht weiterverbreiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig”, berichtete Global 2000 nun in einer Aussendung am Mittwoch. Der zentrale Vorwurf gegen die Pestizid-Auswertung sei damit vom Tisch. “Wenn falsche Tatsachenbehauptungen dazu führen können, dass unangenehme gesellschaftliche Debatten abgewürgt werden, ist das Gift für eine demokratische Debattenkultur. Deshalb haben wir geklagt”, wurde Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker der NGO, zitiert.

Das Urteil setze eine klare Grenze, hieß es von Medienanwältin Maria Windhager, die Global 2000 vertritt: “Wissenschaftliche Analysen von Umweltschutzorganisationen dürfen nicht durch falsche Tatsachenbehauptungen diskreditiert und als unseriös diffamiert werden. Auch Lobbyorganisationen müssen bei ihrer öffentlichen Kritik bei der Wahrheit bleiben.”

Die IndustrieGruppe Pflanzenschutz hielt gegenüber der APA fest, dass ihr das Urteil des Handelsgerichts Wien über ihre Rechtsvertretung zugestellt wurde. “Nach einer Prüfung des Urteils werden aktuell nächste Schritte abgeleitet. Wir bitten um Verständnis, dass wir darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Stellungnahme abgeben können”, hieß es in dem Statement.

Flächenbezogene Betrachtung empfohlen

Global 2000 wies darauf hin, damals verkaufte Wirkstoffmengen mithilfe standardisierter Hektaraufwandmengen in näherungsweise behandelbare Flächen umgerechnet zu haben. Diese flächenbezogene Betrachtung werde seit kurzem auch von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) als Weiterentwicklung des HRI-1 empfohlen.

Das Handelsgericht verpflichtet die IGP, die beanstandete Behauptung öffentlich als unwahr zu widerrufen und zwar auf der Website der IGP sowie auf fünf weiteren Websites und muss dort für zwei Monate zugänglich gehalten werden. Zusätzlich muss die IGP die Adressaten ihrer ursprünglichen APA-OTS-Aussendung mittels APA-OTS über den Widerruf informieren. Die weitere Verbreitung der Behauptung wurde der IGP bereits per einstweiliger Verfügung untersagt.

Vorgehen “zumindest leicht fahrlässig”

Der von der IGP selbst beantragte Zeuge bestätigte demnach, dass CO2 bei einer Flächenberechnung nicht berücksichtigt werden kann. Zudem habe die IGP vor Veröffentlichung ihrer Aussendung nicht bei Global 2000 nachgefragt, ob CO2 in die Auswertung eingeflossen war. Obwohl ihr die Erläuterungen zur Berechnungsmethode bereits bekannt gewesen wären, habe sie den Vorwurf veröffentlicht – das Gericht habe dieses Vorgehen als “zumindest leicht fahrlässig” gewertet.

“Wir erwarten daher, dass auch jene, die den vermeintlichen CO2-Rechenfehler öffentlich weitergetragen haben, ihre Aussagen öffentlich richtigstellen und fordern sie auf, sich für eine umfassende Pestizidreduktion bis hin zu Verboten besonders schädlicher Pestizide einzusetzen”, hieß es von Alexandra Strickner, Global-2000-Geschäftsführerin, in Richtung Landwirtschaftskammer Österreich, des steirischen Bauernbunds und Landwirtschaftsministerium.

Grüne fordern Pestizid-Anwendungsdatenbank

Olga Voglauer, die Landwirtschaftssprecherin der Grünen stellte die parlamentarische Anfrage, die zu den von Global 2000 analysierten Zahlen führte, forderte ebenfalls eine solche Klarstellung. Zudem dürfe die Auseinandersetzung um die Berechnung nicht von der eigentlichen Frage ablenken: “Die amtlichen Verkaufsdaten zeigen, dass bei besonders problematischen Wirkstoffgruppen Handlungsbedarf besteht”, wurde Voglauer unter Hinweis auf PFAS-Pestizide in einer Aussendung am Mittwoch zitiert.

“Wer Pestizide wirksam reduzieren will, muss zuerst wissen, wo sie eingesetzt werden. Deshalb brauchen wir endlich eine transparente Pestizid-Anwendungsdatenbank. Sie wäre ein wichtiges Instrument für Forschung, Gesundheitsvorsorge und Landwirtschaft und würde ermöglichen, Reduktionsmaßnahmen gezielt dort anzusetzen, wo sie tatsächlich notwendig sind”, forderte Voglauer.