Dreijährige unbedingte Haft für “Gunkl” rechtskräftig
Die dreijährige unbedingte Freiheitsstrafe, die am Donnerstag am Wiener Landesgericht über den Kabarettisten Günther Paal alias “Gunkl” verhängt wurde, ist rechtskräftig. Nachdem der 64-Jährige den Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 207 StGB) und Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial (§ 207a StGB) angenommen hatte, akzeptierte auch die Staatsanwaltschaft Wien die Entscheidung eines Schöffensenats.
“Wir verzichten auf Rechtsmittel”, teilte Behördensprecherin Nina Bussek Freitagmittag auf APA-Anfrage mit. Damit ist klar, dass Paal zeitnahe eine schriftliche Aufforderung zum Strafantritt erhalten wird. Nachdem das Urteil schriftlich ausgefertigt und zugestellt ist, ist eine Frist von vier Wochen vorgesehen, innerhalb der sich der Betroffene in der zuständigen Justizanstalt (JA) zu melden hat.
Für Paal könnte das die JA Sonnberg werden, die Haftplätze für 350 erwachsene männliche Strafgefangene mit Freiheitsstrafen ab 18 Monaten bietet und Therapien für Sexualstraftäter bietet. Paals Verteidiger Florian Höllwarth hatte unmittelbar nach der Urteilsverkündung erklärt, sein Mandant wolle seine Strafe “möglichst schnell” antreten. Einen Antrag auf Strafaufschub – das Strafvollzug sieht einen solchen aus gesundheitlichen Gründen, aus wirtschaftlicher Existenzgefährdung und aus familiären Gründen vor – schloss Höllwarth aus.
Fußfessel vorerst kein Thema
Eine Fußfessel kommt für Paal vorerst nicht in Betracht. Laut gültiger Rechtslage ist davon auszugehen, dass Paal jedenfalls die Hälfte seiner Strafe verbüßen muss, ehe der elektronisch überwachte Hausarrest für ihn in Betracht kommt. Nach Verbüßung der Strafhälfte kann er auch seine bedingte Entlassung beantragen, was bei Ersttätern – Paal war bisher unbescholten – an sich gängige Praxis ist. Bei Sexualstraftätern ist das allerdings differenziert zu sehen. Eine bedingte Entlassung, vor allem aber auch ein elektronisch überwachter Hausarrest kommen nur dann in Betracht, wenn eine günstige Prognose vorliegt, die ein weiteres delinquentes Verhalten ausschließt.