Entscheidung über Benko-Antrag auf Fußfessel

Der in der Innsbrucker Justizanstalt in Untersuchungshaft sitzende Signa-Gründer René Benko will in den elektronisch überwachten Hausarrest kommen bzw. eine Fußfessel erhalten. Der Verteidiger des Tirolers, Norbert Wess, hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Über diesen wird Mittwochvormittag durch das Landesgericht Innsbruck im Rahmen einer nicht öffentlichen Haftprüfungsverhandlung entschieden.
Anwalt Wess argumentierte unter anderem, dass sich Benko nur außerhalb der Justizanstalt angemessen auf die bevorstehenden komplexen Verhandlungen bzw. Prozesse vorbereiten könne. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sprach sich hingegen gegen die Gewährung einer Fußfessel aus.
Zuletzt war Benko Ende September in einem Prozess am Landesgericht wegen betrügerischer Krida rechtskräftig zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Die Strafe verbüßte der seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft sitzende Unternehmer bereits. Am 4. und 5. November muss sich der 49-Jährige in Tirols Landeshauptstadt in einem weiteren Krida- und Betrugsprozess verantworten.