Erster Nachweis der goldgelben Vergilbung der Rebe in NÖ

Die Goldgelbe Vergilbung der Rebe ist im Bezirk Bruck an der Leitha und damit erstmals in Niederösterreich nachgewiesen worden. Die Krankheit wird durch die Amerikanische Rebzikade übertragen und kann nicht direkt bekämpft werden. Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich rief am Mittwoch per Aussendung dazu auf, Verdachtsfälle umgehend zu melden. In anderen Weinbauregionen gebe es bereits “massive Schäden”. Es gelte, “die weitere Ausbreitung möglichst rasch einzudämmen”.
“Der erstmalige Nachweis der Goldgelben Vergilbung in Niederösterreich ist ein ernstes Signal für unseren Weinbau”, sagte Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer Niederösterreich. Man habe sich gemeinsam mit dem Land “frühzeitig und intensiv auf diesen Ernstfall vorbereitet”. “Mit dem nun bestätigten Nachweis haben die zuständigen Behörden die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet”, hieß es. “Entscheidend ist nun die Mithilfe aller, die Reben besitzen – vom Weinbaubetrieb bis zum einzelnen Rebstock im Privatgarten”, wurde betont. “Je früher verdächtige Rebstöcke erkannt und gemeldet bzw. gerodet werden, desto größer ist unsere Chance, größere Schäden für den niederösterreichischen Weinbau zu verhindern”, so Schmuckenschlager.
Verdachtsfälle sind meldepflichtig
Im Burgenland und in der Steiermark sowie in Tschechien und der Slowakei hat sich die Goldgelbe Vergilbung bereits massiv ausgebreitet. In Teilen Niederösterreichs war heuer die Eindämmung der Amerikanischen Rebzikade als Überträger verpflichtend. Für das Auftreten der Goldgelben Vergilbung wurden rechtliche Vorgaben festgelegt, etwa eine Pflicht zur Rodung symptomtragender Reben auf der betroffenen Fläche.
Die Goldgelbe Vergilbung wird durch zellwandlose Bakterien, sogenannte Phytoplasmen, verursacht. Infizierte Reben sterben ab und stellen während dieser Zeit eine Infektionsquelle dar. Bei Weißweinsorten färben sich die Blätter gelblich, bei Rotweinsorten dunkelrot, in weiterer Folge rollen sie sich nach unten ein. Eine direkte Übertragung der Krankheit von Rebstock zu Rebstock ist nicht möglich. Der Verdacht auf Goldgelbe Vergilbung ist meldepflichtig.
(S E R V I C E – Kontakt für Verdachtsmeldungen: Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Referat Wein- und Obstbau, Tel. 05 0259 22200)