Erstochene Studentin: Prozess am 19. und 23. Oktober

08.09.2026 • 17:07 Uhr
Erstochene Studentin: Prozess am 19. und 23. Oktober

Einer der spektakulärsten Kriminalfälle der Tiroler Geschichte wird bald verhandelt werden: Im Fall einer im Jahr 2005 in Innsbruck erstochenen 19-jährigen niederösterreichischen Studentin muss sich ein beschuldigter 42-jähriger einstiger Studienkollege am 19. und 23. Oktober wegen des Verdachts des Mordes vor einem Geschworenengericht des Landesgerichts verantworten. Eine Gerichtssprecherin bestätigte der APA die Verhandlungstermine nach Medienberichten am Dienstag.

Dem ehemaligen Studienkollegen der jungen Frau – der Österreicher lebt seit langem in Australien – wird vorgeworfen, die Niederösterreicherin in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 durch zwei wuchtige Messerstiche in Brust und Rücken getötet zu haben. Ein Pensionist fand die blutüberströmte Leiche der jungen Frau, die zuvor – wie auch der Angeklagte – eine Studenten-Party besucht hatte, vor einer Telefonzelle im Innsbrucker Rapoldipark vor. Die Tat ereignete sich zwei Tage vor dem 20. Geburtstag der Betriebswirtschaftsstudentin. Der Angeklagte sicherte laut seinem Anwalt nunmehr zu, zu der Verhandlung in Innsbruck zu erscheinen.

Der Mann hatte bereits vor mehr als zwölf Jahren als damals “dringend tatverdächtig” gegolten. Er war kurz vor Weihnachten 2013 – aus Australien kommend – am Flughafen Wien-Schwechat von “Cold Case”-Experten des Bundeskriminalamtes (BK) festgenommen worden. Damals hatte sich der Verdacht gegen den Angeklagten auf verschiedene Indizien gestützt, unter anderem auf seine DNA-Spuren an der Leiche, an der Kleidung des Opfers und an den Griffen des Fahrrades der Studentin. Nachdem sich eine DNA-Spur des Angeklagten an der Kleidung nicht als so aussagekräftig bzw. stichhaltig erwies wie zunächst angenommen, wurde der Mann nach sieben Wochen enthaftet und das Ermittlungsverfahren im Februar 2014 eingestellt.

Zigarettenstummel im Fokus

Anfang Mai wurde dann in dem Cold-Case-Fall überraschend Anklage gegen den nunmehrigen Manager erhoben. Der Stein des Anstoßes: Eine DNA-Spur des Angeklagten auf dem Filter einer nur wenig angerauchten Zigarette, die in der Telefonzelle abgelegt war. Daraus schloss die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte am Tatort gewesen sein muss. Diese neue Fährte bzw. dieses neue Beweismittel habe sich aufgrund der Weiterentwicklung der Untersuchungsmethoden der Gerichtsmedizin ergeben, argumentierte man. Auch 2013 wäre dies noch nicht möglich gewesen. Der Tatverdacht habe sich jedenfalls “wieder erhärtet”, ließ die Anklagebehörde wissen. In den vergangenen fast 21 Jahren sei immer wieder gegen verschiedene Personen ein möglicher Verdacht geprüft worden. Auf Basis aller nunmehr vorliegender Ermittlungsergebnisse gebe es aber nur mehr gegen den 42-Jährigen einen “konkreten Verdacht.”

Der nunmehr Angeklagte beteuerte indes stets vehement seine Unschuld. Es gebe “zahlreiche Beweise”, dass das Ganze “eben nicht so war”, wie es die Staatsanwaltschaft annehme, und sein Mandant folglich nicht der Täter sein könne, erklärte Verteidiger Mathias Kapferer. Dieser verwies etwa auf ein vorliegendes Privatgutachten hinsichtlich des besagten Zigarettenstummels, das dies eindeutig dokumentiere und beweise. Auch würde das Oberlandesgericht Innsbruck in der Abweisung des damaligen Einstellungsantrags festhalten, dass es “keinen dringenden Tatverdacht” gegen den 42-Jährigen gebe, der auch für die Verhängung einer Untersuchungshaft notwendig wäre. Dies stimme, bestätigte die Anklagebehörde. Sehr wohl werde vom OLG aber festgehalten, dass ein “konkreter Tatverdacht” bestehe.

Scharfe Kritik der Verteidigung

Die Zigarette sei zudem immer schon vorgelegen, Kapferers Angaben zufolge wären die Untersuchungsmethoden auch 2013 schon gut genug gewesen, um dort DNA so wie heute verwertbar zu machen, hatte der Strafverteidiger unter anderem den Einspruch gegen die Mordanklage begründet, der Anfang August vom OLG Innsbruck abgewiesen wurde. Letzteres ging von einer “Verurteilungswahrscheinlichkeit” aus. Es gebe keine “neuen” Spuren und keine verbesserten Auswertungsmethoden, legte der Anwalt zudem öffentlich nach. Hinzu komme: Hinsichtlich der vermeintlichen DNA-Spuren gebe es auch andere Wege, wie diese auf den Zigarettenfilter gelangt sein könnten, etwa durch eine vorherige normale Verabschiedung vom Opfer oder durch “Schnorren” der Zigarette. Alles dies sei in dem Privatgutachten auch dargelegt worden. Kapferer kritisierte auch eine nicht lege artis durchgeführte Tatortarbeit, angeblich unzureichende Ermittlungen nach dem “wahren Täter” sowie verschwundene Beweismittel bzw. in Verstoß geratene Spurenträger. Das dargestellte Tatgeschehen sei zudem “absurd und unbewiesen”. Und vor allem hätte es überhaupt kein Motiv seines Mandanten für eine solche Tat gegeben.