Etappensieg für Signa-Gläubiger Mubadala vor Schiedsgericht
Der Signa-Gläubiger Mubadala aus Abu Dhabi hat vor dem internationalen Schiedsgericht ICC in Genf einen Etappensieg errungen. Wie mehrere Medien am Dienstag berichteten, habe das Gericht den Arabern mehr als 700 Mio. Euro zugesprochen. Wie sich der ICC-Spruch auf die Insolvenzverfahren auswirken wird, ist laut Juristen noch unklar. Möglich sei eine “Masseunzulänglichkeit” bei manchen Signa-Firmen, außerdem könnte der Spruch Folgen für die Laura Privatstiftung haben.
Betroffen vom Schiedsspruch sind laut KSV1870-Insolvenzrechtler Karl-Heinz Götze die Signa Holding, die Familie Benko Privatstiftung, die Laura Privatstiftung sowie diverse weitere Firmen aus dem insolventen Firmenkonglomerat. Die Kerngesellschaften Signa Prime und Signa Development, in denen im Rahmen der jeweiligen Konkursverfahren viele der wertvollsten Signa-Immobilien verwertet werden, seien nicht umfasst. Mubadala könne aus deren Substanz also nicht bedient werden, sagte Götze am Dienstagvormittag zur APA, was die jeweiligen Insolvenzverwalter gegenüber der APA bestätigten.
Laura Privatstiftung im Fokus
Als folgenschwer könnte sich das Urteil nach der Ersteinschätzung von Götze allerdings für die nach wie vor nicht insolvente Laura Privatstiftung erweisen. Über wie viel Vermögen die Stiftung verfügt, ist nicht bekannt. “Krone” und “News” verweisen darauf, dass darin ein dreistelliger Millionenbetrag vermutet wird. Für Götze ist aber schwer vorstellbar, dass die geforderte Summe tatsächlich in der Stiftung vorhanden ist. “Der Stiftungsvorstand wird sich das nun ansehen müssen”, so der Insolvenzexperte.
Masseunzulänglichkeit möglich, zusätzliche Prozesskosten
Offen ist auch, ob der mehr als 600 Seiten umfassende Schiedsspruch zur von manchen Insolvenzrechtlern befürchteten Masseunzulänglichkeit, also zum “Konkurs im Konkurs”, führen wird. In einem solchen Szenario könnte es zu einem Totalverlust für Gläubiger der betroffenen Firmen kommen. Fest steht, dass die vom ICC-Urteil benachteiligten Gesellschaften insgesamt rund 9 Millionen Euro an zusätzlichen Prozesskosten schultern werden müssen, erklärte der KSV-Insolvenzleiter.
Creditreform erklärte laut “Standard”, der Schiedsspruch werde einzelne Insolvenzverfahren “maßgeblich beeinflussen”. Auch für deren Gläubigerschützer “stellt sich die Frage, ob die Begleichung der Verfahrenskosten in bestimmten Fällen sogar zur Masseunzulänglichkeit führen könnte”. Es werde entscheidend sein, wie die Insolvenzverwalter mit dieser neuen Lage umgehen werden.
Signa Holding prüft
Vom Insolvenzverwalter der Signa Holding, Christof Stapf, hieß es, der Spruch werde sorgfältig geprüft und Konsequenzen mit den Gremien besprochen, darüber hinaus gebe man keinen Kommentar ab, sagte ein Sprecher zur APA.
Die Insolvenzverwalter der Signa-Gesellschaften hatten die Forderungen von Mubadala nicht anerkannt. Laut AKV-Kreditschützerin Cornelia Wesenauer erkennt der Schiedsgerichtsspruch diese nun an – und laut ICC ersetzt der Spruch auch eine Feststellungsklage, die sonst vor einem ordentlichen Gericht in Österreich eingebracht werden müsste. Wesenauer geht aber davon aus, dass es dazu in Österreich auch andere Rechtsmeinungen geben wird.
Scheichs werfen Signa Verletzung von Firmenvereinbarungen vor
Der Vorwurf der Scheichs lautete auf Verletzung von Finanzierungsvereinbarungen durch Signa Holding, Signa Prime, Signa Development, Familie Benko Privatstiftung, Laura Privatstiftung und René Benko selbst.
Für Benko persönlich erklärte sich der ICC übrigens nicht zuständig. Benkos Anwalt Norbert Wess sagte, “die Schiedsklage gegen Herrn Benko wurde zu 100 Prozent abgewiesen. Das ist erfreulich, weil dem Prozessstandpunkt unseres Mandanten zur Gänze gefolgt wurde.”