EU einig zu neuen Straftatbeständen bei Kindesmissbrauch
Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf schärfere strafrechtliche Regeln bei Kindesmissbrauch geeinigt. “Die überarbeiteten Regeln werden mehr Straftatbestände erfassen, höhere Strafen vorsehen und eine wirksamere Strafverfolgung sicherstellen, unter anderem durch die Verlängerung von Verjährungsfristen”, erklärte der Rat der EU-Länder am Montag. Zudem soll die Unterstützung für Opfer von Kindesmissbrauch gestärkt werden.
EU-Innenkommissar Magnus Brunner (ÖVP) erklärte, die Richtlinie liefere “einen Schutz, der mit der Welt Schritt hält”. “Mit den heute beschlossenen Regeln gehen wir gegen KI-erstellte Missbrauchsbilder, Deepfakes und sexuelle Erpressung vor. Wir helfen Betroffenen dabei, Unterstützung zu bekommen und ihr Recht einzufordern.”
Die Überarbeitung soll den technologischen Entwicklungen und deren Nutzung für den Missbrauch oder die sexuelle Ausbeutung von Kindern Rechnung tragen. So wird beispielsweise Grooming als neue Straftat aufgenommen. Damit wird die Anbahnung von Übergriffen über Onlinedienste bezeichnet.
Zudem soll es künftig unter Strafe stehen, für Livestreams zu zahlen, in denen sexueller Kindesmissbrauch gezeigt wird. Darüber hinaus gilt es als Straftat, KI-Systeme zu entwerfen oder anzupassen, um Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu erzeugen. Diese Aktualisierung sei “angesichts der zunehmenden Verbreitung von Deepfakes, beziehungsweise KI-generiertem Missbrauchsmaterial erforderlich” gewesen, erklärte der Rat.
Sexuelle Erpressung von Kindern wird strafbar
Die Mitgliedstaaten müssen außerdem sexuelle Erpressung von Kindern unter Strafe stellen – also wenn ein Täter ein Kind damit bedroht, Material über sexuellen Missbrauch zu veröffentlichen, um im Gegenzug Geld oder weiteres Material zu erlangen. Als weitere Neuerung werden der Besitz und die Verbreitung von Anleitungen, wie man sexuellen Kindesmissbrauch begeht oder wie man Material über sexuellen Missbrauch von Kindern herstellt, strafbar sein.
Die neuen Vorschriften legen einen längeren Zeitraum fest, in dem Straftaten untersucht und strafrechtlich verfolgt werden können, nachdem das Opfer die Volljährigkeit erreicht hat. Dieser Zeitraum soll künftig bis zu 32 Jahre bei Vergewaltigung von Kindern sowie bei der Zwangsprostitution von Kindern betragen. Die Strafen für mehrere Delikte wurden über das Niveau der derzeitigen Richtlinie hinaus erhöht..
Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag für eine Verschärfung der Richtlinien Anfang 2024 vorgestellt. Die Einigung muss noch formell vom EU-Parlament und den EU-Ländern bestätigt werden.