EU kritisiert mangelnde Lobbying-Kontrolle in Österreich

17.07.2026 • 18:21 Uhr

Österreich wird im am Freitag in Brüssel veröffentlichten EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 erneut Handlungsbedarf attestiert: Die EU-Kommission kritisiert erneut, dass “keine Schritte für eine bessere Überwachung von Lobbyingtätigkeiten unternommen” wurden sowie die politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen in Österreichs Justiz. Weiters wird Österreich ermahnt, “wirksame Vorschriften zu Vermögens- und Interessenerklärungen von Abgeordneten einzuführen”.

Keine Fortschritte sieht Brüssel bei der geforderten Beteiligung der Justiz an der Ernennung der (Vize-)Präsidentinnen oder (Vize-)Präsidenten der Verwaltungsgerichte. Die Justiz sei an diesen Verfahren nicht konsequent beteiligt. Als Beispiel nennt Brüssel die Ernennung des Präsidenten und der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofs durch die Bundesregierung. Es bestünden “anhaltende Bedenken” und Österreich “wird daher empfohlen, die Bemühungen zu intensivieren” und “europäische Standards zu berücksichtigen”.

Handlungsbedarf besteht laut Bericht auch bei Vermögens- und Interessenerklärungen von Abgeordneten: Seit der letzten Diskussion der Parlamentsklubs über die Einführung entsprechender Vorschriften im Mai 2025 seien in der neuen Legislaturperiode keine Maßnahmen getroffen worden. Auch der Rechtsrahmen für Nebenbeschäftigungen und Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten wurde für mangelhaft befunden. Dass der Rechnungshof nun für die Prüfung der Rechenschaftsberichte politischer Parteien zuständig sei, führt laut Bericht zu mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Parteienfinanzierung.

Noch keine ganz unabhängige Staatsanwaltschaft

Fortschritte werden auf dem Weg zu einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft attestiert: Der vorgelegte Gesetzesentwurf habe das Ziel, die Staatsanwaltschaft aus ihrer hierarchischen Unterstellung unter das Justizministerium zu lösen, begrüßt die Kommission. Die Justizministerin mache aber weiterhin von dem Recht Gebrauch, den Staatsanwaltschaften auf bestimmte Verfahren bezogene Weisungen zu erteilen. Österreich wird aber empfohlen, die Reform “unter Berücksichtigung europäischer Standards zur Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaft voranzubringen, auch um die unabhängige Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sicherzustellen”. Im letzten Bericht wurde kritisiert, dass die Einrichtung bisher nicht vorangekommen sei.

Positiv hervorgehoben werden Vorschriften für eine bessere Vergabe staatlicher Werbeausgaben, die in der Vergangenheit im Zentrum der Kritik gestanden waren. Im Februar 2026 gab das Justizministerium detaillierte Richtlinien über die Verteilung von staatlichen Werbeausgaben im Rahmen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) heraus. Zudem trat das Gesetz zur Änderung der derzeitigen Vergabevorschriften für staatliche Werbung am 1. Mai 2026 in Kraft, so die Kommission.

Neue Vorschriften für ORF-Stiftungsrat positiv

Die Behörde lobt zudem die geänderten Vorschriften für die Ernennung von Mitgliedern des Stiftungsrats des ORF, wodurch dessen Unabhängigkeit ausgebaut wurde. Der anhaltende finanzielle Druck auf den Österreichischen Presserat sei gemildert worden, sodass die Personaldecke erhöht werden konnte. Es seien Schritte unternommen worden, um das Arbeitsumfeld für Journalistinnen und Journalisten zu verbessern. Gleichzeitig wird die noch nicht erfolgte Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie angeprangert. SLAPP-Klagen stellten aber kein Problem dar, da im letzten Jahr nur ein Fall gemeldet worden sei.

Maßnahmen zur Stärkung der Integrität im öffentlichen Vergabewesen, das immer noch als Bereich mit hohem Korruptionsrisiko gelte, würden fortgeführt. Laut EU-weiten Erhebungen sind 25 Prozent der Unternehmen in Österreich (EU-Durchschnitt: 30 Prozent) der Ansicht, dass sie in der Praxis wegen Korruption in den letzten drei Jahren bei einer öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag nicht erhalten haben. Kritisiert wird das Gerichtsgebührensystem: Dieses stelle nach wie vor eine Herausforderung für den Zugang zur Justiz dar, auch für Unternehmen. Brüssel sieht vor allem die fehlende Obergrenze für Gerichtsgebühren kritisch.

Sporrer sieht “Rückenwind für anstehende Reformen”

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) begrüßte den Bericht als “wichtiges Instrument, das uns klar zeigt, wo wir gut aufgestellt sind und wo die EU noch konkrete Verbesserungsvorschläge sieht”. Er gebe “Rückenwind für anstehende Reformen. Er zeigt deutlich: Die Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft ist das richtige Zeichen, und es ist positiv, dass die EU-Kommission den Start der Begutachtung als wichtigen Schritt anerkennt.”