EU-Parlament als letzte Hürde für die Neue Gentechnik

Mit der Abstimmung des EU-Parlaments zur Neuen Gentechnik (NGT) in der Pflanzenzüchtung am kommenden Mittwoch wird voraussichtlich die letzte Hürde für die geplanten EU-Regelungen genommen. Die Verordnung sieht vor, dass bestimmte neue gentechnische Eingriffe, wie jene mit der Genschere Crispr/Cas, von den strengen Regeln für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ausgenommen werden. Kritik an der Trilog-Einigung vom April besteht unter EU-Parlamentariern jedoch weiterhin.
Der grüne EU-Delegationsleiter Thomas Waitz ist einer davon. Er machte im Gespräch mit der APA die schwedische EU-Abgeordnete Jessica Polfjärd (EVP) dafür verantwortlich, sich beim abschließenden Trilog-Prozess über die Position des EU-Parlaments, das sie hier vertreten hat, hinweggesetzt zu haben. “Es gab hier klare Positionierungen bei der Erstabstimmung”, so Waitz und nannte das Verbot von Patenten für NGT-Pflanzen – aber auch die Beibehaltung der Kennzeichnungspflicht wurde 2024 gefordert. Beides war im nun zur Abstimmung stehenden Text zur Verordnung nicht mehr zu finden, obwohl laut Waitz selbst auch Befürworter der NGT-Regeln gegen die Patentierbarkeit seien. Grundsätzlich argumentierte die EU-Kommission, dass NGT-Pflanzen in der Zukunft etwa klimaresistenter sein könnten und auch bei der Umsetzung die Green Deals helfen würden.
NGT-1 vs. NGT-2
Neue Mutationsverfahren wie die Genschere Crispr/Cas (Kategorie NGT-1) sollen laut Einigung künftig einfacher zum Einsatz kommen und damit bearbeitete Pflanzen nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. “Eine Kennzeichnung ist nur noch für Saatgut vorgesehen”, so Waitz – für jedes Folgeprodukt dann jedoch nicht mehr, womit etwa beim Kauf von Lebens- oder Futtermitteln nicht mehr ersichtlich wäre, ob NGT dahinter stecken oder nicht. “Keine Wahlfreiheit mehr für Konsumenten”, sei die Folge. Das Problem besteht in der Kategorie NGT-2 nicht, da Verfahren mit nicht kreuzbaren Arten, Transgenese genannt, unter die bestehenden GVO-Verordnungen fallen, wenn auch mit Erleichterungen. So sind laut Waitz Schutzmaßnahmen gegen ungeplante Ausbreitung nur noch optional.
Größter Streitpunkt war und bleibt, ob es Patente auf die NGT-1-Sorten geben soll. Informationen über bestehende oder anhängige Patente sollen in einer öffentlichen Datenbank hinterlegt werden. Laut Waitz setzt die nun geplante Patentierbarkeit einerseits Pflanzenzuchtbetriebe unter Druck, die ohne genomische Techniken arbeiten, während die wenigen, global agierenden Großkonzerne der Branche die Gewinner dieser Regelung wären: “Wir riskieren hier eine massive Marktkonzentration in der Hand ganz weniger.”
Amerikanische Verhältnisse?
Eine Befürchtung, die auch Greenpeace teilt. Es stehe im Fall der NGT-Deregulierung eine “wahre Lawine von patentiertem Saatgut” ins Haus und die Existenz von Landwirtinnen und Landwirten sowie kleinen Saatgut-Züchtern stehe auf dem Spiel, sagte der Greenpeace-Landwirtschaftsexperte Sebastian Theissing-Matei. Damit würden auch in der EU amerikanische Verhältnisse drohen, “mit einer noch viel stärkeren Abhängigkeit von Bäuerinnen und Bauern von internationalen Saatgut-Konzernen”.
Schwierig sei zudem auch der Nachweis, ob eine neue Pflanze tatsächlich Resultat der NGT ist, oder deren Veränderungen auf natürliche Weise zustande gekommen sind. Ebenso bestehe die Gefahr, dass die gentechnikfreie Biolandwirtschaft durch NGT-Pflanzen kontaminiert werden könnte, lauteten indes weitere Einwände von Waitz.
Abänderungsanträge in der Schwebe
Wie der EU-Parlamentarier in einem Hintergrundgespräch am vergangenen Mittwoch sagte, würden aus Konsequenz aus der Trilog-Einigung inzwischen jedenfalls Abänderungsanträge im zweistelligen Bereich vorliegen, jedoch sei nicht mal sicher, dass diese überhaupt zur Abstimmung auch zugelassen werden, was “an sich bedenklich” sei. So bliebe nur die Option eines Zurückweisungsantrags, ohne inhaltlich auf die genannten Bedenken eingehen zu können. Er halte es aber für möglich, dass das Trilog-Ergebnis keine Mehrheit finden könnte.
Falls der Text angenommen wird, tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die meisten Bestimmungen gelten nach einem Übergangszeitraum von 24 Monaten, sodass Zeit für die Annahme von Durchführungsbestimmungen bleibt. Der neue Rahmen wird voraussichtlich ab Mitte 2028 gelten.