EU-Rechnungshof: Zu wenig Dienstleistungsfreiheit in der EU

Obwohl eine der größten Errungenschaften der EU ihr freier Binnenmarkt sein sollte, wird nur ein Fünftel aller Dienstleistungen EU-weit erbracht: Das kritisiert ein am Mittwoch veröffentlichter Bericht des EU-Rechnungshofes. 60 Prozent der aktuellen Hindernisse im EU-Binnenmarkt existierten schon seit 20 Jahren. Dazu zählen laut Bericht etwa unterschiedliche Vorschriften, aufwendige Verwaltungsverfahren und Beschränkungen für die Entsendung von Arbeitnehmern.
Obwohl Dienstleistungen – von Bauwirtschaft und Verkehr bis hin zu Architektur, IT und Arbeitsvermittlung – rund 70 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) der EU-Länder ausmachen, werden nur 20 Prozent grenzüberschreitend erbracht. Das mangelnde Funktionieren des EU-Binnenmarktes und zu langsame Verbesserungen wurden auch in den beiden Berichten des ehemaligen italienischen Regierungschefs Enrico Letta sowie von Ex-EZB-Chef Mario Draghi bereits vor rund zwei Jahren kritisiert. Nach zwei EU-Gipfeln zur Wettbewerbsfähigkeit soll die EU-Kommission nun konkrete Pläne vorlegen.
Zu viele Hindernisse
Hans Lindblad, für die Prüfung zuständiges Rechnungshof-Mitglied, bezeichnete in der Pressekonferenz die Bemühungen der Kommission zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse als “nach wie vor unzureichend und die Unternehmen haben weiterhin große Schwierigkeiten bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen”. Auch dem Letta-Bericht zufolge müssen noch zahlreiche Hindernisse beseitigt werden, um das Potenzial des Binnenmarkts bei Dienstleistungen voll auszuschöpfen.
Die Schuld sieht Lindblad nicht allein bei der Kommission: “Auch die Mitgliedstaaten tragen ihren Teil der Verantwortung. Hindernisse auf nationaler Ebene stellen einen wesentlichen Teil des Problems dar, und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung sind längst überfällig”, so der Prüfer. Als Beispiele nannte er Probleme bei Strandkonzessionen in Italien und erhebliche Einschränkungen bei der Entsendung von Arbeitnehmern aus anderen Ländern in Deutschland.
In der EU haben Personen und Unternehmen das Recht, Dienstleistungen ohne Diskriminierung oder ungerechtfertigte Beschränkungen grenzüberschreitend zu erbringen und in Anspruch zu nehmen. Der freie Dienstleistungsverkehr soll Wettbewerb und Wachstum fördern und den Binnenmarkt stärken. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie, die seit 2006 in Kraft ist und bis Ende 2009 von den EU-Staaten umgesetzt werden musste, sollte dies eigentlich garantieren.
EU-Dienstleistungsrichtlinie funktioniert nicht
Die Binnenmarktvorschriften für Dienstleistungen wurden nach Auffassung der Prüfer jedoch nur unzureichend durchgesetzt. Die Kommission sei auf erhebliche Widerstände gestoßen und nutze zur Durchsetzung hauptsächlich Vertragsverletzungsverfahren. Sie habe jedoch nicht immer sofort reagiert, wenn ein Land die EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht einhielt. Auch wurden Beschwerden von Unternehmen gegen Länder, die mutmaßlich gegen EU-Vorschriften verstoßen hatten, nur mangelhaft bearbeitet. Kleine Unternehmen seien benachteiligt worden.
Die Prüfer skizzieren mehrere Wege, wie die EU-Kommission besser für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Dienstleistungen sorgen könnte: So sollte sie eine klare Strategie entwickeln, das Europäische Semester, mit dem sie den EU-Staaten wirtschaftspolitische Empfehlungen gibt, aktiver nutzen und den EU-Ländern stärkere Anreize für die Durchführung notwendiger Reformen bieten. Außerdem sollte sie für klare Rechtsvorschriften sorgen, sich bei ihrer Durchsetzung auf die schwersten Fälle konzentrieren, Maßnahmen zur Erleichterung grenzüberschreitender Dienstleistungen stärken und Fortschritte bewerten.
Österreich machte Fortschritte
Österreich war nicht unter den geprüften Mitgliedstaaten. Im Bericht wird jedoch erwähnt, dass im Rahmen des Europäischen Semesters 2015-2019 fünf länderspezifische Empfehlungen im Bereich Dienstleistungen an Österreich gerichtet wurden, gleich viele wie etwa an Deutschland oder Kroatien. EU-weit hätten diese Empfehlungen keine grundlegenden Reformen bewirkt. Anders für Österreich: Laut der aktuellen Bewertung im Jahr 2025 haben Österreich und Portugal Reformen angenommen, die erhebliche Fortschritte brachten.
Auch im heimischen Corona-Aufbau- und Resilienzplan würden die länderspezifischen Empfehlungen mit konkreten Maßnahmen zur Deregulierung und Vereinfachung im Dienstleistungssektor angegangen. Beispielsweise wurde eine Reform zur Liberalisierung von gewerberechtlichen Rahmenbedingungen und Förderung von unternehmerischen Dienstleistungen durch eine Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes umgesetzt.