EU-Vorschriften für Säuglingsnahrung

Die EU verschärft nach den Verunreinigungen von Säuglingsnahrung mit dem Giftstoff Cereulid ihre Sicherheitsvorschriften. Die Mitgliedstaaten haben neue Grenzwerte für den Stoff beschlossen, wie die EU-Kommission am Freitag mitteilte. Hintergrund sind zahlreiche Produktrückrufe seit Ende 2025, von denen unter anderem die Hersteller Nestlé, Danone und Lactalis betroffen waren.
Die Rückrufwelle hatte im Dezember 2025 begonnen, als Nestlé wegen einer möglichen Verunreinigung mit Cereulid Dutzende Chargen Säuglingsnahrung in rund 60 Ländern zurückrief. Bis April 2026 folgten weitere Rückrufe durch Danone, Lactalis und kleinere Hersteller.
Mängel in den Produktionsprozessen
Nach Angaben der EU-Kommission gingen die Verunreinigungen auf einen aus China importierten Inhaltsstoff zurück. Dass das Toxin in die verkauften Produkte gelangte, sei auf Mängel in den Produktionsprozessen der Hersteller zurückzuführen.
Auf Grundlage einer wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) legten die Mitgliedstaaten nun strenge Höchstwerte für Cereulid in pulverförmiger und flüssiger Säuglingsnahrung fest. Damit werde ein dauerhaftes Sicherheitskriterium für den Giftstoff eingeführt.
Die neuen Grenzwerte sollen künftig sowohl den Herstellern als auch den zuständigen Behörden als Maßstab für die Kontrolle von Säuglingsnahrung dienen.