Europaratsgeneralsekretär trifft Stocker und Van der Bellen

Der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, besucht am Donnerstag Wien. Die Visite steht im Zeichen des 70. Jahrestags des österreichischen Beitritts zu der 46 Mitglieder umfassenden politischen Organisation. Berset trifft mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) und IAEA-Generaldirektor Rafael Grossi zusammen, wie sein Büro mitteilte. Außerdem spricht der frühere Schweizer Bundespräsident vor dem Ständigen Rat der OSZE.
Berset trifft dabei den Generalsekretär der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Feridun Sinirlioğlu. In seinen Gesprächen gehe es darum, die Kooperation zwischen dem Europarat und der OSZE im Bereich Förderung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheitsfragen auf dem Kontinent zu stärken, hieß es. Weitere Themen seiner Gespräche in Wien sind die Unterstützung der Ukraine, demokratische Resilienz und der Umgang mit Desinformation. Auch um Migration wird es gehen.
Erklärung zu Migration
Im Mai hatten die Außenminister des Europarats eine Erklärung zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und zu Migration verabschiedet. Dem vorangegangen war ein Brief von Bundeskanzler Stocker und acht weiteren Regierungschefs, die ihren Unmut über die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geäußert hatten. Die neun Länder hatten gefordert, die Ausweisung ausländischer Straftäter zu vereinfachen. Die Menschenrechtskonvention “darf nicht die Falschen schützen. Es kann nicht sein, dass rechtskräftig verurteilte Migranten, die eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen, nicht außer Landes gebracht werden können”, hatte Stocker kritisiert.
Mit der Erklärung, die bei einem Treffen der Außenminister im moldauischen Chișinău verabschiedet wurde, bekräftigen die Europaratsmitglieder nun ihr Bekenntnis zur Unabhängigkeit des Menschenrechtsgerichtshofs. Betont wird zudem, dass die Umsetzung der Konvention in erster Linie den Staaten obliegt, während der Straßburger Gerichtshof lediglich als letzte Instanz zur Wahrung der Rechte und Freiheiten handelt, wenn diese auf innerstaatlicher Ebene nicht gewährleistet sind.
Insbesondere in Bezug auf Migration stellt die Erklärung fest, dass die Staaten das unbestreitbare Recht haben, die Einreise und den Aufenthalt von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit eigenständig zu regulieren, und dass sie ihre Grenzen im Einklang mit der Konvention schützen müssen. Der Konsens werde “in Zukunft dazu beitragen, unsere eigene Arbeit sowie die der nationalen Behörden und Gerichte anzuleiten”, hatte Berset damals erklärt. Stocker hatte dazu gesagt: Die Erklärung bedeute, “dass nun Bewegung in meine Forderung nach einer authentischen Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention gekommen ist”.
Österreichs Beitritt vor 70 Jahren
Österreich war am 16. April 1956 dem Europarat beigetreten, der selbst am 5. Mai 1949 gegründet wurde. Der Europarat ist damit die älteste internationale politische Organisation des Kontinents. Zu seinen Zielen gehört, das Zusammenwachsen der Völker in Europa zu fördern und damit den Frieden zu sichern. Mittlerweile hat er 46 Mitglieder mit knapp 700 Millionen Menschen.
Die Mitgliedsländer entsenden Vertreter in die Parlamentarische Versammlung, diese wählen den Generalsekretär des Europarates. Seit Ende Jänner hat die Parlamentarische Versammlung (PACE) mit der SPÖ-Abgeordneten Petra Bayr eine Präsidentin aus Österreich. Ein weiteres zentrales Organ des Europarats ist der Ministerrat.
Der Europarat hat das Recht, Wahlbeobachtungsmissionen zu schicken oder unangemeldet Gefängnisse zu besuchen. Er kann Konventionen verabschieden, die dann in allen 46 Mitgliedsländern ratifiziert werden müssen. Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten wurde 1950 in Rom unterzeichnet – als erstes internationales Abkommen dieser Art. 1953 trat sie in Kraft. Über die Durchsetzung der Konvention wacht seit 1959 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.