Experten halten Verbot von K. O.-Tropfen für unrealistisch

11.09.2026 • 14:02 Uhr
Experten halten Verbot von K. O.-Tropfen für unrealistisch

Ein Verbot von K. O.-Tropfen ist laut Experten unrealistisch. Das sagten der forensische Toxikologe Wolfgang Bicker und die Suchtforscherin Gabriele Fischer von der MedUni Wien am Freitag im ORF-Ö1-“Mittagsjournal”. Der Grund: Unter dem “apostrophierten” Begriff K. O.-Tropfen verbergen sich zahlreiche Substanzen, die zum Teil auch auf anderen Wegen beschaffbar wären.

Am medial bekanntesten sei GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure), auch als Liquid Ecstasy geläufig, das Bicker zufolge aber gar nicht am häufigsten entdeckt wird – vermutlich auch wegen der kurzen Nachweiszeit. Wesentlich häufiger würden Medikamentenwirkstoffe wie Schlaf- oder Beruhigungsmittel nachgewiesen. “Letztlich reden wir von mehr als 100 Substanzen”, sagte der Toxikologe. Dabei handle es sich bei fast allen “primär um Substanzen mit vorrangig dämpfender Wirkung auf das Zentralnervensystem”.

Wirkstoffe in Medikamenten und in der Industrieproduktion

Man bekomme diese Mittel zum Teil über verschiedene Drogen, aber auch als legal erhältliche Wirkstoffe in rezeptpflichtigen Medikamenten. Und manche Stoffe seien in der Industrieproduktion unverzichtbar, zum Beispiel in Lösungsmitteln.

Fischer stimmte dem zu und machte darauf aufmerksam, dass es relativ einfach sei, über Laugen oder Zusatzstoffe in Industriefarblacken diese Substanzen zu produzieren. “Und es ist natürlich das Internet ein großes Portal, wo unterschiedliche Formen dieser apostrophierten K. O.-Tropfen zur Verfügung stehen.”

Psychiaterin warnt vor populistischem Verbot

Die Psychiaterin sagte, dass die Verbotsstrategie scheitere. “Das sind sehr kurzfristige politikpopulistische Maßnahmen, die aber nicht die Zielgruppe erreichen”, konstatierte Fischer. Wichtiger ist demnach die Prävention. So müssten Gynäkologinnen und Gynäkologen verstärkt eingebunden werden, um Betroffene rascher zu erkennen und an die richtigen Stellen weiterleiten zu können. Entscheidend sei aber die rasche Abnahme von Blut- und Urinproben, denn mit Ausnahme von GHB lassen sich die meisten Substanzen länger nachweisen.